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afedial hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

bei uns stellt sich ein Problem an, dass ich hier gerne mal veröffentlichen würde und auf rege Meinungen hoffe.

Wir wohnen in einem EFH mit großem Grundstück zur Miete. Mit zum Haus gehört eine angrenzende Garage. In diesem Haus leben wir inzwischen über 2 Jahre. Im ersten Winter nach Einzug stellten wir fest, dass die Garage unsachgemäss gebaut sein muss, denn das Schmelzwasser vom Auto durch Schnee sammelte sich in der hinteren Ecke der Garage, soviel, dass es schon ein beträchtlicher See wurde. Wir bemängelten diese Tatsache, da wir ja auch in diesem Bereich der Garage, sinnvoller Weise natürlich auch der einzigste Teil der Garage den man nutzen kann, nicht mehr gebrauchen konnten, da ja eben alles nass wurde. Der Vermieter stellte uns dann Paletten zur Verfügung, auf denen wir dann vorerst einmal die Sachen, die sich in der Garage befanden, trocken ablegen konnten. Er verprach im darauffolgendem Jahr Besserung, in dem er jemanden beauftragt, diesen Fehler auszubessern. Es sollte dann auch so sein, im letzten Jahr kam er dann mit seinem Schwiegersohn und dieser versuchte mit Hilfe von speziellen Material, dass laut seiner Aussage sehr teuer ist, den Boden auszugleichen. Sprich, an der hinteren Wand den Boden höher zu giessen und nach vorne weg immer schmaler, damit das Wasser nach aussen abfliessen kann. Gesagt, getan. Der erste Regen liess nicht lange auf sich warten und das wenige Wasser, was dann beim Auto nach einer Regenfahrt in der Garage verblieb, staute sich wieder im hinteren Bereich. Diesesmal aber in Pfützenform, quer über dem gesamten hinteren Bereich. Ich infomierte den Vermieter über diesen Umstand, aber es schien so, wie wenn es Ihm jetzt egal wäre. Ich dachte, dass ich mal den Winter abwarte, um zu sehen, wie es dann mit mehr Wasser ist. Denn das Schmelzwasser von einem mit Schnee vollgesaugtem Auto ist nicht zu unterschätzen... Und es kam schlimmer, das Wasser ist nun noch mehr als vorher gewesen, verteilte sich auf größere Flächen, so dass der gesamte hintere Bereich eben nicht mehr zu gebrauchen ist. Ich informierte wieder den Vermieter, er sagt jetzt nun, dass sei Ihm egal, er kümmere sich nicht mehr darum, dass sei schliesslich nur eine Garage und kein Aufbewahrungsraum. Ich solle doch meinen ganzen Kram in den Keller packen und die Garage nur für das Auto nutzen. (Das wir aber dann im Winter fast schon Schlittschuhe brauchen, denn der Boden gefriert ja nach dem Schmelzen wieder, ist Ihm egal!) Meine Frage nun an Euch... Muss ich das hinnehmen, ist es so, dass ich nicht das Recht auf eine trockene Garage habe? Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand Auskunft geben kann, eventuell auch mit einem, falls vorhanden, Paragraphen dazu... Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und sende liebe Grüße, Diana aus Berlin

2 Kommentare zu „Zustand der Garage”

Bladder Experte! 31.08.2010 10:48

Ich sehe hier die vage Möglichkeit der Mietminderung nach § 536 BGB. Da aber Mietminderungen immer mit einem verändertem Wohnwert zusammenhängen ist wohl klar, dass es keine einheitliche Rechtsprechung geben kann. Jeder Fall ist eben anders zu beurteilen/individuell!
Es müsste ein "erheblicher Mangel" vorliegen und das müsste der Mieter notfalls auch vor Gericht beweisen könne, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

Suchen Sie mal im Internet nach Urteilen über Mietminderungen für eingeschränkte Garagennutzung.

Balkonexperte Experte! 31.08.2010 10:49

Sie haben das Recht auf eine trockene Wohnung. Das ist unbestritten und auch in Gesetzen und Urteilen festgelegt.

Ob aber Ihr Auto das Recht auf einen trockenen Platz hat, wenn es den Schnee und das Wasser selbst hinein trägt (fährt), will ich ganz ernshaft bezweifeln.

Wenn Sie aber auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt Ihres Vertrauens konsultieren.

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