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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
angenommen mal folgender Fall:
Ein Mieter eines 8-Familien Mietshauses hat sich eine kleine Grünfläche zu seinem kleinen Garten umgebaut. Komplett eingezäunt mit Pavillon etc. Er nutzt dafür Strom/Wasser aus dem Kellerbereich, hat dort ebenfalls ein paar Veränderungen vorgenommen (Strom/Wasserkabelverlegung/Gartengeräte) und nutzt im Keller 3 abgeschlossene Räume obwohl sonst jede Partei nur einen Raum hat.

Welche Möglichkeiten gibt es den Vermieter (Mittelständische Gesellschaft) dazu zubewegen, dass dem Mieter die Gartennutzung verboten wird und er die Wiesenfläche wieder leerräumen muss?

Ich denke nicht dass er Miete dafür zählt, oder dass es vom Vermieter wirklich genehmigt wurde. Denn wir wurden z.B. nicht danach gefragt, im Mietvertrag steht nichts von einer evtl. Gartennutzung.

Weiterhin hat der Mieter noch den Aussenzugang der Kellertreppen lackiert (!), dadurch besteht bei Nässe enorme Unfallgefahr. Tagsüber steht teils für 8 Stunden die Kelleraussentür offen, teils unbewacht.

Danke für ein paar Tips im Voraus. Interessant wäre wie man den Vermieter dazu bringen kann, die Gartennutzung zu untersagen.

1 Kommentar zu „Gartennutzung/-erstellung ohne Genehmigung”

Susanne Experte!

Ich denke nicht dass er Miete dafür zählt, oder dass es vom Vermieter wirklich genehmigt wurde. Denn wir wurden z.B. nicht danach gefragt, im Mietvertrag steht nichts von einer evtl. Gartennutzung.
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Denken und Wissen ist ein Unterschied. Vielleicht hat der Mieter ausdrücklich danach gefragt und hat dafür einen Nutzungsvertrag oder Mietvertrag. Natürlich müssen Strom und Wasser separat umgelegt werden und dürfen dann nicht die Allgemeinheit der Hausbewohner belasten.
Möglicherweise übernimmt dieser Mieter auch die Gartenpflege und hat die Zugeständnisse im Gegenzug bekommen.
Gartenpflegekosten inkl. Strom und Wasser müssen alle Mieter über die Betriebskosten bezahlen.

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