Susanne
Ich denke nicht dass er Miete dafür zählt, oder dass es vom Vermieter wirklich genehmigt wurde. Denn wir wurden z.B. nicht danach gefragt, im Mietvertrag steht nichts von einer evtl. Gartennutzung.
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Denken und Wissen ist ein Unterschied. Vielleicht hat der Mieter ausdrücklich danach gefragt und hat dafür einen Nutzungsvertrag oder Mietvertrag. Natürlich müssen Strom und Wasser separat umgelegt werden und dürfen dann nicht die Allgemeinheit der Hausbewohner belasten.
Möglicherweise übernimmt dieser Mieter auch die Gartenpflege und hat die Zugeständnisse im Gegenzug bekommen.
Gartenpflegekosten inkl. Strom und Wasser müssen alle Mieter über die Betriebskosten bezahlen.