edy 20.10.2009 14:19
Hallo mendali ,
würde mir vom Vermieter die Jahresrechnung des Wasserversorgers zeigen lassen.
lg edy
Berthelstal 20.10.2009 15:33
Nach Auszug aus der Wohnung und der Schlüsselübergabe ist es üblich die vorhandenen Meßgeräte abzulesen und in einem Protokoll festzuhalten. Wenn die Wasseruhr dann weiterläuft, ist das nicht Ihr Problem. Im übrigen können nur Sie das Problem anhand der Zählerstände und der Abrechnung klären. Von hier aus kann keine verbindliche Aussage zur Sache gemacht werden.