Susanne
Soviel ich weiss gilt der Einbau von Wasseruhren als Modernisierung, dabei kann der VM 11% der Kosten auf die Miete aufschlagen.
Die andere Möglichkeit wäre die Wasseruhren zu mieten, die Kosten könnte er m.W. an den Mieter über die Nk-Abrechnung weitergeben.
Da der VM wirtschaftlich zu handeln hat müßte er darlegen, inwiefern sich mieten/Kaufen der Wasserzähler kostenmässig gegenüberstehen.
Eine Modernisierung muss nach BGB angemeldet werden.