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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin vom Amt aufgefordert worden meine Mietkosten zu senken(Hartz4 ). Nun suche ich eine neue Wohnung, was in meiner wirtschaftlichen Lage schon wirklich sehr peinlich ist. Ihr könnt euch sicherlich denken wie man so ankommt, ohne eigenes Einkommen. Das ist für mich auch neu!

Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt und es hat sich auch schon ein Nachmieter gefunden. Die Wohnung wurde von mir drei Jahre bewohnt, seit dem 01.07.2004. Alles wurde bezahlt.

Nun meine Fragen:

Kann ich Kosten die beim Ausziehen entstehen auch vom Amt erstattet bekommen?

Welche Renovierungsarbeiten muß ich nach drei Jahren denn leisten (Streichen der Wände und Decken, Fensterlackierung, sonstige Schönheitsreparaturen)?

Im Wohnzimmer liegt ein Teppichboden, der nun leichte Farbunterschiede im Laufbereich abzeichnet. Dies nicht durch Verschmutzung, sondern durch Abnutzung der Teppichfasern (billige Qualität). Kann der Vermieter hier Forderungen stellen, z.b. Neuanschaffung, Reinigung, Aufbereitung?

Die Wohnungseingangstür schleift über die Bodenfließen und müßte abgeschliffen werden. Mein Vermieter meint dies muß vom Mieter gemacht werden. Er verweist auf die "Kleinreparaturen bis 100 EURO" im Mietvertrag. Ich weiß nicht, ob diese Klausel "Kleinreparaturen" überhaut noch Gültigkeit hat und eine Tür abschleifen ist für mich mehr als eine Kleinreparatur, oder sehe ich was falsch?

Danke für eure Hilfe
Stichwörter: muß + renovieren + auzug + mieter

4 Kommentare zu „Auzug .. was muß der Mieter renovieren?”

Susanne Experte!

Hallo,

ich bin vom Amt aufgefordert worden meine Mietkosten zu senken(Hartz4 <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> ). Nun suche ich eine neue Wohnung, was in meiner wirtschaftlichen Lage schon wirklich sehr peinlich ist. Ihr könnt euch sicherlich denken wie man so ankommt, ohne eigenes Einkommen. Das ist für mich auch neu!

Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt und es hat sich auch schon ein Nachmieter gefunden. Die Wohnung wurde von mir drei Jahre bewohnt, seit dem 01.07.2004. Alles wurde bezahlt.

Nun meine Fragen:

Kann ich Kosten die beim Ausziehen entstehen auch vom Amt erstattet bekommen?

Na, das solltest Du doch mal eher das Amt fragen, ODER ???[/color:86801]

Welche Renovierungsarbeiten muß ich nach drei Jahren denn leisten (Streichen der Wände und Decken, Fensterlackierung, sonstige Schönheitsreparaturen)?

[color=#FF0000:86801]Das steht in der Vereinbarung, die sich Mietvertrag nennt. Aber Achtung, der BGH hat in den letzten Jahren die sog. starren Fristenklauseln gekippt und auch Endrenovierungsklauseln sowie Quoten-Abgeltungsklauseln für nichtig erklärt. Das kommt aber auf die Formulierung an. Am besten Vertrag prüfen lassen oder die Klauseln zur Renovierung mal hier posten.[/color:86801]
Im Wohnzimmer liegt ein Teppichboden, der nun leichte Farbunterschiede im Laufbereich abzeichnet. Dies nicht durch Verschmutzung, sondern durch Abnutzung der Teppichfasern (billige Qualität). Kann der Vermieter hier Forderungen stellen, z.b. Neuanschaffung, Reinigung, Aufbereitung?
[color=#FF0000:86801]Das ist normale Abnutzung und mit der Miete abgegolten![/color:86801]

Die Wohnungseingangstür schleift über die Bodenfließen und müßte abgeschliffen werden. Mein Vermieter meint dies muß vom Mieter gemacht werden. Er verweist auf die &quot;Kleinreparaturen bis 100 EURO&quot; im Mietvertrag. Ich weiß nicht, ob diese Klausel &quot;Kleinreparaturen&quot; überhaut noch Gültigkeit hat und eine Tür abschleifen ist für mich mehr als eine Kleinreparatur, oder sehe ich was falsch?
Seit wann schleift die denn? Abschleifen der Tür ist keine Kleinreparatur, es sei denn, Du bist für die Absenkung (??) der Tür verantwortlich ??? Vielleicht helfen hier erst mal Unterlegscheiben!
[color=#FF0000:86801]Auch eine Kleinreparaturklausel ist nur mit 2 facher Beschränkung gültig. Einmal pro Schadensfall, wie hier 100.-, gleichzeitig muss aber auch ein Höchstbetrag pro Jahr angegeben sein, i.d.R. 6-8% der Kaltmiete.[/color:86801]
Danke für eure Hilfe[/quote:86801]

cb2410

Danke dir Susanne für die Antwort,

Wenn du im Glauben bist das Amt hilft dir im Detail und listet dir alle Hilfen auf, die allen zustehen, dann bist du dort, wo ich mal war. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Mir ist schon klar das die Schönheitsreparaturen als eine Vereinbarung, oder besser gesagt als &quot;übereinstimmende Willenserklärung&quot; im Mietvertrag stehen. Aber deine Antowort ist hier auch keine Lösung, da sie beiden recht gibt (VM und Mieter). Nun; Mein Mietvertrag ist aus dem Jahr 2004, vorformuliert, mit starren Fristen. Er ist zwar eine Vertrag (Jahr 2004), aber durch eine Neufassung (BGH 05.04.2006 VIII ZR 152/05) gesetzlich neu geregelt. Leider bin ich weder Jurist noch Kriminologe aber ich hab nen gutes Gefühl das ich mir das Geld sparen kann. Wenn alles wieder dumm läuft, bestellt mein VM eine Firma und ich bekomme die Rechnung, mit der ich dann zum Anwalt tippeln muss. Und wenn man ohne Geld zum Anwalt geht, hört man dann.... ja, aber DAS hätten sie doch wissen müssen.

Ja, das mit dem Teppich sehe ich auch so wie du. Das ist eine normale Abnutzung und mit der Miete abgegolten. Ähnlich wie bei den Schönheitsreparaturen.

Die Wohnungseingangstür hat speziellen Schraubscharniere und da geht leider nichts mit Unterlegsscheiben. Das habe ich schon probiert. Bin ja nicht gan(s) dämlich. Aber in meinem Fall ist es eine richtig supergute Wohnungseingangstür mit hoher Schalldämung, die wirklich eine Stange kostet. Hier lässt sicht nichst mal eben aushängen und mit dem Handhobel abschleifen. Ich bin für das Schleifen nicht verantwortlich. Habe ja nichts verbogen oder verzogen. Es ist nur eine anfallende Reparatur, die jetzt so vor dem Ausziehen ansteht. Der neue Mieter hat das natürlich auch bemängelt. Also versucht der VM mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Ich schätze das wird so um die 100 Euro kosten, wenn nicht mehr. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Susanne Experte!

Schau nochmal nach, was Deine Kleinreparaturklausel sagt.

Ich würde mit der Tür nichts machen! Wenn der VM sie abschleifen lassen will, soll er die Handwerker bestellen, dann wird er schon sehen, was es kostet!!! Du mußt da übrigens nicht dazulegen, sondern es gilt:
Eine Rechnung bis 100.- hast Du zu zahlen. Rechnungen über 100.- der Vermieter, dann ist es keine Kleinreparatur mehr.
Und das wird sicher teurer.

Der_Mario Experte!

Wenn die SR-Klausel in Deinem Mietvertrag starre Fristen enthält und keinen Bezug auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung nimmt (mit Formulierungen wie &quot;im Allgemeinen&quot;, &quot;in der Regel&quot; oder ähnlich), ist sie nichtig und es reicht dann aus, wenn Du die Wohnung einfach besenrein verlässt. Schau doch mal nach der exakten Formulierung.

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