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Freydis hat diese Frage gestellt
Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen. Bedeutet dies nun, daß wir die ganze Wohnung auf den heutigen sicherheitstechnischen Standard bringen müssen? Wir hatten darunter nur die Oberflächen-Renovierung (Wände, Decken, Böden) verstanden und nicht auch noch Technik (Elektrik, Heizung), sowie Zimmertüren.

Am 1. Februar haben wir eine Wohnung angemietet, für die wir erst ab dem 1. März Miete bezahlen sollten, weil die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Tapezieren, streichen und Bodenbeläge ersetzen sollten wir selber und dafür wurde uns die Miete für Februar erlassen. Bei der Wohnungsübergabe durch die Hausmeisterin konnte die defekte Gastherme nicht in Betrieb genommen werden und dies wurde auch sofort dem Verwalter der Wohnung gemeldet, der sich aber nicht um das Problem kümmerte.
Am 1. März bezogen wir notgedrungen die nicht renovierte Wohnung, um sie nach und nach zu renovieren. Sofort bemerkten wir, daß 4 Zimmertüren fehlen und meldeten das dem Verwalter. Es dauerte eine weitere Woche bis der Verwalter einen Installateur schickte, um sich der Sache mit der Gastherme anzunehmen. Dieser stellte fest, daß die seit Jahren nicht gewartete Gastherme nicht mehr in Ordnung ist, die Thermostatventile an den Heizkörpern fehlen (es sind nur Knöpfe zum Ein- und Ausschalten vorhanden), und die Heizkörper nicht entlüftet werden können. Der Installateur empfahl, die Gastherme auszutauschen und neue Thermostatventile sowie Entlüftungsventile zu installieren. Daraufhin bekam er den Auftrag, die Gastherme lediglich zu reinigen. Den Einbau von Thermostat- und Entlüftungsventilen sieht der Verwalter als rein kosmetische Angelegenheit und daher als nicht notwendig an.
Nachdem nun endlich die Gastherme in Betrieb genommen werden konnte, stellten wir fest, daß die Warmwasseraufbereitung nicht funktioniert und meldeten auch dies wieder sofort dem Verwalter. Weiter erinnerten wir ihn erneut an das Problem, das sich aus dem Fehlen der Ventile ergibt - es ist entweder extrem heiß, weil die Heizung mit voller Kraft läuft, oder sehr kalt, weil die Heizung ausgeschaltet ist. Daraufhin bezahlt dieser den Installateur nicht, verlangt von diesem Nachbesserung, was ja nicht geht. Den Austausch der kaputten Gastherme sieht der Verwalter nach wie vor nicht ein.
Hinsichtlich der fehlenden 4 Zimmertüren gab er uns inzwischen die Telefonnummer des Vormieters, damit wir von diesem die Zimmertüren verlangen. Außerdem steht er nun auf dem Standpunkt, daß wir uns mit der Renovierung der Wohnung einverstanbden erklärt hätten und wir aus diesem Grund sämtliche Instandsetzungsarbeiten selber vorzunehmen hätten.
Kommt er damit durch?
Beim Renovieren fiel uns auf, daß die Wohnungselektrik vollkommen chaotisch ist. Es ist nicht nachvollziehbar wieviele und welche Steckdosen und Schalter zusammenhängen, die Leitungen sind kreuz und quer in der Wohnung "verlegt" und außerdem sind die Kabel nicht geerdet. Die Elektrokabel sind wohl ziemlich alt, es sind welche, die mit Stoff überzogen sind. Meines Wissens entspricht dies nicht einmal dem Standard des Baujahres dieses Hauses (1957). Auche wegen der fehlenden Erdung und möglicher Überlastung mache ich mir aus sicherheitstechnischen Gründen große Sorgen.

Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen. Bedeutet dies nun, daß wir die ganze Wohnung auf den heutigen sicherheitstechnischen Standard bringen müssen? Wir hatten darunter nur die Oberflächen-Renovierung (Wände, Decken, Böden) verstanden und nicht auch noch Technik (Elektrik, Heizung), sowie Zimmertüren.
Stichwörter: türen + heizung + warmwasser + mÄngel + wohnstandard

2 Kommentare zu „Gastherme defekt, Türen fehlen, etc.”

Susanne Experte!

Unter "Schönheitsreparaturen", wie das immer im Vertrag genannt wird, versteht man das Tapezieren und Anstreichen der Decken und Wände, lackieren der Innenrahmen von Fenstern, und der Rahmen von Türen und Zargen.
Da Du auch die Bodenbeläge selbst einbringst sind sie Dein Eigentum und gehören nicht zur Mietsache, wenn Du wieder ausziehst, darfst Du sie mitnehmen, wenn im MV nichts anderes vereinbart ist.
Bezüglich der Türen ist Dein Ansprechpartner der Vermieter, mit Vormietern oder anderen Dritten musst Du Dich nicht auseinandersetzen. Aber Achtung, es heißt: gemietet wie gesehen. Haben von Anfang an die Zwischentüren gefehlt weiss ich nicht genau, wie es mit Deinem Anspruch aussieht.
Bezüglich Warmwasser, Heizung und Gastherme ist der VM voll veranwortlich, er kann und darf Instandsetzungsarbeiten dieser Art nicht auf den Mieter abwälzen.
Hört sich für mich eher an, als müsstest Du in nächster Zeit mal zum Rechtsanwalt gehen...ich denke nicht, dass Du ohne gegen diesen Vermieter ankommst.

Ghostraider Experte!

Wieder ein Vermieter der der Meinung ist alles muss der Mieter machen.
Das Du bei Einzug renovieren muss ist an für sich auf einer Art klar. Ob nun schon renoviert ist oder nicht, meist hat der neue Mieter doch einen eigenen Geschmack und will diesen auch umsetzen.
Nur sollte bei der Renovierung auch Abreisen der Tapeten gefordert sein darf der Vermieter zum Spachtel greifen und dies durchführen. Damit hat der Mieter nichts am Hut.
Nur würde ich auch mal den Mietvertrag durchsehen was dieser zu einer Einzugsrenovierung aussagt. Sollte diese laut Vertrag gefordert sein ist dieses nicht gültig und der Vermieter muss diese Renovierung auch durchführen.
Ob dies alles mit einer Mietschenkung abgegolten werden kann kann Dir auch nur ein Rechtsanwalt sagen.

Gemietet wie gesehen trifft auch nicht immer zu sodass ich denke das Du einen Anspruch auf Türen hast, wenn Türrahmen und Scharnieren dran sind.
Das heißt, da waren Türen drin und müssen auch wieder rein.
Auch die Elektroinstallation muss durch den Vermieter überprüft und bei Bedarf instand gesetzt werden.

Mit dem ganzen Hickhack um die Gastherme soll und muss sich der Vermieter kümmern.

Als erstes würde ich jetzt dem Vermieter schriftlich alle Mängel mitteilen und eine angemessene Frist setzen. 14 Tage sehe ich als angemessen an.

Sollte nach 14 Tagen sich nichts getan haben würde ich mit einem Rechtsanwalt das durchsprechen und durch den RA eine Mietminderung durchführen lassen.

Alles weitere wird der Anwalt für Mietrecht mit Dir besprechen und durchpauken.

Gruß
ghost

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