Susanne
Unter "Schönheitsreparaturen", wie das immer im Vertrag genannt wird, versteht man das Tapezieren und Anstreichen der Decken und Wände, lackieren der Innenrahmen von Fenstern, und der Rahmen von Türen und Zargen.
Da Du auch die Bodenbeläge selbst einbringst sind sie Dein Eigentum und gehören nicht zur Mietsache, wenn Du wieder ausziehst, darfst Du sie mitnehmen, wenn im MV nichts anderes vereinbart ist.
Bezüglich der Türen ist Dein Ansprechpartner der Vermieter, mit Vormietern oder anderen Dritten musst Du Dich nicht auseinandersetzen. Aber Achtung, es heißt: gemietet wie gesehen. Haben von Anfang an die Zwischentüren gefehlt weiss ich nicht genau, wie es mit Deinem Anspruch aussieht.
Bezüglich Warmwasser, Heizung und Gastherme ist der VM voll veranwortlich, er kann und darf Instandsetzungsarbeiten dieser Art nicht auf den Mieter abwälzen.
Hört sich für mich eher an, als müsstest Du in nächster Zeit mal zum Rechtsanwalt gehen...ich denke nicht, dass Du ohne gegen diesen Vermieter ankommst.
Ghostraider
Wieder ein Vermieter der der Meinung ist alles muss der Mieter machen.
Das Du bei Einzug renovieren muss ist an für sich auf einer Art klar. Ob nun schon renoviert ist oder nicht, meist hat der neue Mieter doch einen eigenen Geschmack und will diesen auch umsetzen.
Nur sollte bei der Renovierung auch Abreisen der Tapeten gefordert sein darf der Vermieter zum Spachtel greifen und dies durchführen. Damit hat der Mieter nichts am Hut.
Nur würde ich auch mal den Mietvertrag durchsehen was dieser zu einer Einzugsrenovierung aussagt. Sollte diese laut Vertrag gefordert sein ist dieses nicht gültig und der Vermieter muss diese Renovierung auch durchführen.
Ob dies alles mit einer Mietschenkung abgegolten werden kann kann Dir auch nur ein Rechtsanwalt sagen.
Gemietet wie gesehen trifft auch nicht immer zu sodass ich denke das Du einen Anspruch auf Türen hast, wenn Türrahmen und Scharnieren dran sind.
Das heißt, da waren Türen drin und müssen auch wieder rein.
Auch die Elektroinstallation muss durch den Vermieter überprüft und bei Bedarf instand gesetzt werden.
Mit dem ganzen Hickhack um die Gastherme soll und muss sich der Vermieter kümmern.
Als erstes würde ich jetzt dem Vermieter schriftlich alle Mängel mitteilen und eine angemessene Frist setzen. 14 Tage sehe ich als angemessen an.
Sollte nach 14 Tagen sich nichts getan haben würde ich mit einem Rechtsanwalt das durchsprechen und durch den RA eine Mietminderung durchführen lassen.
Alles weitere wird der Anwalt für Mietrecht mit Dir besprechen und durchpauken.
Gruß
ghost