Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Bastiannu hat diese Frage gestellt
Ich wohne mit einem Freund seit etwa 4 Monaten in einer Altbauwohnung mit Parkettboden. Wir sind beide 21 und haben anfangs mehrere Beschwerden über Parties und "Störung der Nachtruhe" vond er Mieterin über uns erhalten. Da wir verständige Männer sind haben wir unser lautes Verhalten langsam reduziert und nachdem es immer noch zu laut war nach 22:00 komplett eingestellt.

Nun ist es vor etwa einer Woche passiert, dass unser Vermieter, der direkt unter uns wohnt, sich darüber beschwert hat, dass wir nachts, also nach 22:00 zu laut in der Wohnung uns bewegen würden und mit den Türen knallen. Er hat sein Schlafzimmer direkt unter meinem eigenen und da ich sehr spät ins Bett gehe (teilweise nach 05:00) kriegt er natürlich jeden Schritt mit, den ich gehe. Nun bewege ich mich *sehr* vorsichtig nachdem klar war, dass dies stört und Türen haben wir von Anfang an nicht zu geschlagen.
Heute hat er meinen Mitbewohner dennoch angeheischt dass es genug sei und er am nächsten Tag mit einer schriftlichen Abmahnung vor unserer Tür stehe.

Wir sind nicht uneinsichtig und versuchen ruhig zu sein. Da wir aktiv leben kann es vorkommen, dass wir nach 22:00 Gäste bei uns haben. Wir achten aber sehr darauf, dass sich leise verhalten wird.
Das Problem sind die Türen (die nicht geschlagen werden!) und das gehen dem Vermieter zu folge.

Die Frage ist folgende: Wer ist hier im Recht? Die Wohnung ist sehr hellhörig, aber wir gehen normal und trampeln nicht und schlagen die türen auch nicht zu, sondern schließen sie am Türhebel. Wir *können* nicht leiser sein. Ab und zu geschieht es, dass jemand mal kurz ein lautes Geräusch macht, durch das fallen lassen einen gegenständen z.B. aber niemals lange und nicht vorsätzlich. Wir sind beide sehr neu was Mietwohnungen angeht und deswegen sehr unsicher. Also: hat sich der Vermieter darum zu kümmern dass die Wohnung schallisoliert ist, oder ist das unsere Sache?

1 Kommentar zu „Werden beschuldigt Nachtruhe zu stören, sehen es nicht ein.”

Ghostraider Experte!

Da sollte der Vermieter mal nachsehen ob der Parkettboden richtig und schallisoliert verlegt wurde.
Da Altbauten oft nicht den heutigen Schallschutzbestimmungen angepasst sind kann man den Vermieter auch darauf ansprechen.
Für Sie selbst können Sie keine Schallschutznachbesserung fordern, da gemietet wie gesehen. Aber der Vermieter kann Sie für sich und zur Wohnraumverbesserung nachbauen. :-) ))

Aber, da nicht alle Mitbürger nachtaktive Menschen sind sollten Sie vielleicht doch mal hingehen und Ihre Aktivitäten und Besucherempfänge auf frühere Tageszeiten verlegen da wie Ihnen bekannt ist ab 22 Uhr Nachtruhe ist und nicht erst um 5 Uhr morgens. :-) )

Es könnte sein das Sie in einem Kündigungsprozess den kürzeren ziehen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.