Susanne
Es muss kein Zutritt gewährt werden. Insbesondere, da bestimmte Vereinbarungen für den Eigentümer gelten, aber nicht für den Verwalter.
i.c.wiener
Danke erstmal für die schnelle Antwort und entschuldigung für das "dreifach-posting" - da hatte anscheinend etwas mit der Edit-Funktionnicht gestimmt.
Aber zum Thema: Der Verwalter schreib wörtlich
Sehr geehrter Frau X
Sehr geehrter Herr X
Ich melde mich zu einer Wohnungsbesichtigung an:
Freitag, 18.8.2006, 10 Uhr.[/b:4e334]
Ich darf Sie bitten, zu diesem Termin anwesend zu sein und die Wohnung zugängig zu halten. [/quote:4e334]
Diese Forderung ist nach Deiner Angabe also für uns nicht bindend? Gut - wenn dem so ist, steht aber trotzdem noch die Frage im Raum, ob wir ihm nicht dennoch Zutritt gewähren sollen; allein des lieben Friedens willen. Oder ist das ein Fehler?
Und falls wir Ihn tatsächlich in unsere Wohnung lassen - was DARF er und was DARF er NICHT?
Susanne
Wenn Ihr den Termin wahrnehmen könnt, steht dem sicher nichts im Weg.
Ich würde allerdings bockig werden, wenn einer nicht sagt, was er will.
Ich wüsste jetzt auch nicht, was das "dürfen" und "Nichtdürfen" betrifft. Er schaut sich alles an und fertig ist.