Susanne
Wer stellt denn die Forderung? Dein Vermieter oder die Abfallwirtschaftsbetriebe oder die Kommune?
Dass sich Dein Vormieter nicht abgemeldet hat, kann ja nicht Dein Problem sein!
Keinesfalls kann der VM von Dir die Kosten fordern.(ggf. fordert die Kommune die Kosten von ihm???)
Eine Umstellung auf Personen kann der VM nur für die Zukunft beschließen, alle Bewohner müssen einverstanden sein, da es sonst eine einseitige Änderung des MV wäre.
Ghostraider
Weiß der Vermieter nicht an wen er seine Wohnung vermietet hat?
Schreiben Sie dem Vermieter er möchte eine neue Abrechnung erstellen ab den Zeitraum wo Sie die Wohnung bezogen haben. Sie haben nichts mit dem Vormieter am Hut.
Wenn der Vermieter danach geht was beim Einwohnermeldeamt steht könnte es ja passieren das Sie noch für die letzten 10 Mieter nach bezahlen müssen. Der soll mal seine Schularbeiten machen.
Gruß
ghost
Susanne
Hallo Ghost,(Twix*g*)
ich kann mir schon vorstellen, was da läuft:
Manche Kommunen berechnen dem Eigentümer die Müllgebühren nach gemeldeten Personen. Offenbar meint der Eigentümer/Vermieter, er könne sich das Geld beim ersten Dummen wiederholen.
Tatsächlich ist der Vormieter seiner Meldepflicht nicht nachgekommen, das ist m.W. aber nur eine OWiG.
Der VM soll die Kommune fragen, was er jetzt machen soll. Er kann doch mit dem alten Mietvertrag gegenüber der Kommune nachweisen, wann der Vormieter ausgezogen ist und so ggf. rückwirkend abmelden???
Oder das Geld vom Vormieter wiederholen.