Susanne
Meiner Meinung nach ist diese Kündigung nichtig.
Auch bei der erleichterten Kündigung nach §573a BGB muss der Vermieter sich darauf beziehen. Das heißt
1.) Dein <strong>Vermieter</strong> muss Dir kündigen
2.) eine Kündigung nach u.g. Paragrafen ist gar nicht möglich, weil nicht der Vermieter im Haus wohnt, sondern dessen Tochter
3) wie Du schon festgestellt hast, stimmt die Kündigungsfrist nicht.
Ich würde auf den Wisch gar nicht reagieren! Kündigen kann Dir nur der Vermieter, und der wohnt nicht mit im Haus. Demnach kommt die erleichterte Kündigung nicht in Betracht, wohl aber eine Eigenbedarfskündigung, die aber genauestens begründet werden muss.
Da die Herrschaften Dich wohl raus haben wollen solltest Du zum Fachanwalt gehen, insbesondere wg. des Hundes, der Dich bedroht!
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
steffi2303
Ok, vielen Dank!
Mir ist an der "Künigung" jetzt auch noch aufgefallen, dass nirgendwo ein Datum steht und die Adresse der Vermieterin zwei Mal drauf ist aber jeweils mit anderer Hausnummer!