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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
Und zwar habe ich folgendes Problem januar 2005 mietete ich eine Wohnung alleine an.im März dann ist meine Freundin mit eingezogen um dem Problem aus dem Weg zu gehen das ich ets habe ließ ich sie in den Mietvertrag mit reinnehmen.September trennten wir uns dann und zogen beide aus.
Meine Kaution wurde zum Teil einbehalten wegen der BK Abrechnung für 2005.
So nun kommt die Abrechnung und es sind 460 € offen.
Meine Ex Freundin stellt sich nun quer und zahlt net die hälfte der Nachzahlung.
Was kann ich tun bin ich verpflichtet alles zu zahlen?

Ich bitte dringend um Hilfe weiß net mehr was ich tun soll!
im voraus vielen Dank Peter

3 Kommentare zu „Haftung für Betriebskostenabrechnung nach Trennung v.Partner”

fin Experte!

Wenn Ihre Freundin nicht zahlt, dann sind Sie verpflichtet zu zahlen. Das ist nun mal so wenn man einen Mietvertrag gemeinsam macht. Einer haftet für den anderen bei Zahlungsunfähigkeit oder -weigerung.
Der Vermieter kann das mit Ihrer Kaution verrechnen. Das muss er sogar wenn es Probleme mit der Zahlung gibt. Irgendwoher muss er ja sein Geld bekommen. Ob von Ihnen oder Ihrer Freundin kann ihm ziemlich egal sein.
Wie Sie persönlich an Ihr Geld kommen ist Ihr Privatproblem. Das wird aber an Ihnen hängen bleiben wie ich fürchte.

Douger1888

Ja da kann man nix machen Danke trotzdem.
Das mit dem Gesamtschuldnerischen haftungsverhältniss wusste ich dacht jemand weiß ne andere Lösung...

fin Experte!

die gibt es leider nicht. Nur wenn einer definitiv aus dem Mietvertrag vom Vermieter entlassen wurde, haftet er nicht mehr. Aber das war wohl hier nicht der Fall.

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