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butterblume hat diese Frage gestellt
Guten Tag an alle,

am 05.07.2011 händigte uns die Vermieterin gegen Unterschrift ein Schreiben aus. Nach dem Öffnen stellten wir fest, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Darin steht u.a., dass mein Vater den Vermietern gegenüber angegeben habe vorzeitig in die Rente zu gehen und nun er doch länger arbeiten muss und sie deshalb von einer Klage (Räumungsklage) abgesehen haben. Dieser Sachverhalt ist inkorrekt, er wurde nur gefragt wie lange er noch zur Rente hat was er wahrheitsgemäß beantwortete. Daraus schlossen die aber, dass er beabsichtigt noch bis zur Rente (2 Jahre) in der Mietbewohnung (gemietet seit 1994) zu bleiben und sagten, dass dies ihnen zu lange dauern würde (da sie beabsichtigen die Wohnung zu verkaufen). Ferner gaben sie in dem Schreiben an, dass sich in den letzten 4 Jahren mehrere Hausbewohner über das Verhalten von uns teilweise massiv beschwert haben und dadurch der Hausfrieden erheblich gestört wurde und dass sie diesbezüglich den Vermietern gerichtliche Schritte angedroht haben. Dieser Sachverhalt ist falsch, da wir von mehreren Parteien ständig terrorisiert, schikaniert und provoziert, beleidigt und bedroht werden. Wir werden ständig auf Schritt und Tritt verfolgt und beobachtet. Die Vermieter gehen aber nicht darauf ein, wollen unseren Standpunkt nicht anhören obwohl sie selbst sagten, dass sie nicht wüßten wem sie glauben sollen und dass sie ihre Ruhe haben wollen. Angeblich hat ihnen die gesamte Hauseigentümergemeinschaft damit gedroht sie wegen uns zu verklagen und dass die künftig Geld von der Miete für ihre erlittenen seelischen Schmerzen verlangen werden. Dies wurde uns paar Tage zuvor bei einem Gespräch im Vermieterhaus mitgeteilt.An diesem Gespräch nahm auch eine Bekannte von ihnen teil, die sich uns gegenüber wie eine Rechtsanwältin verhielt und Unwahrheiten im Hinblick auf unser Verhalten vortrug. Sie drängte den Vermieter geradezu darauf sofort die Räumungsklage einzureichen, sogar mehrmals obwohl er abwarten wollte und wir ein weiteres Treffen vereinbarten für nächsten Monat, nun plötzlich die fristlose Kündigung, vermutlich auch ein Rat der Bekannten. Dass der Sachverhalt vollkommen anders ist und wir verbal ganz massiv angegriffen wurden sowie am Velassen des Kellers gehindert wurden durch einen Hausbewohner und wir Schock erliten haben, interessiert die Vermieter nicht, Vermieterin sagte nur, dass wir nicht körperlich zusammengeschlagen wurden und dass wir nichts erlebt haben, dass wir die bedrohen und sie sich wegen uns in den Keller nicht trauen, Vermieter fühlt sich nicht zuständig um für Ruhe im Haus zu sorgen, er spielt keinen "Babysitter" wie er sagte. Ich verstehe diese Verhaltensweise der Vermieter uns gegenüber nicht, da sie nie Probleme mit uns hatten, wir haben uns so gut wie nie über andere beschwert und wenn dann mit Grund (häufige Nachtruhestörungen), nie deswegen die Miete gemindert, die wurde in diesen 17, 5 Jahren der Mietdauer immer und pünktlich in der vereinbarten Höhe bezahlt (was auch die Vermieterin bestätigt), Hausordnung machen wir auch immer regelmäßig. Wie schon gesagt, die tragen nur ihre eigenen Standpunkte vor, wir kommen überhaupt nicht zu Wort, werden sogar als frech bezeichnet und es werden andere falsche Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen uns vorgebracht in einer menschenentwürdigenden und belediigenden, respektlosen Art und Weise. Zwei der Partein im Haus machen uns überall schlecht, bei den Nachbarn um das Haus herum und bei ihrem gesamten Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis. Sobald jemand neu in das Haus einzieht wird er gegen uns aufgebracht. Es ist eine richtige Mobbing- und Kriegsatmosphäre uns gegenüber. Die machen auch nicht Halt vor meiner wehrlosen, kranken Mutter mit ihren Angriffen und Anfeindungen.

Fragen:

1. Ist die fristlose Kündigung des Vermieters berechtigt? (Im Mietvertrag gibt es auch eine Klausel wonach fristlose Kündigungen ausführlich zu erklären sind, im Kündigungsschreiben gibt es keine konkreten Angaben außer der Pauschalaussage).

2. Was bedeutet fristlos konkret, mit welcher Frist muss man spätestens ausziehen?

3. Wenn Kündigung unwirksam ist, wie sollten wir für die Zukunft am besten vorgehen?


3 Kommentare zu „Fristlose Kündigung von Vermietern erhalten!”

Berthelstal Experte! 07.07.2011 19:38

Hier findet keine Rechtsberatung statt, sondern es können und dürfen Ihnen nur Antworten zu einfachen Sachverhalten erteilt werden.
Gehen Sie mit der langen Geschichte zum Anwalt.

meli-lou aktiver Benutzer 08.07.2011 22:20

Gegenfrage:
WAS zum Teufel hält euch in diesem Haus wenn euch das Leben dort so schwer gemacht wird?
Warum habt ihr nichts anderes gesucht und wärt froh raus zu sein...

LG Melanie

Gotthilf Experte! 09.07.2011 11:00

Zu 1:
Ob eine fristlose Kündigung berechtigt ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden, weil man die Vorwürfe konkret kennen müsste.
Aber es ist richtig, dass die Gründe in einer fristlosen Kündigung genau aufgezählt sein müssen.
Zudem muss einer fristlosen Kündigung ein Abmahnungsschreiben vorausgehen, in dem Sie aufgefordert werden, bestimmte Handlungen wegen des Hausfriedens zu unterlassen.
Die Kündigung ist also von der Form her schon unwirksam.

Zu 2: Fristlos heißt sofort, nicht direkt heute, aber so ca. 2 Wochen.

Zu 3: Da die Kündigung unwirsam ist, bräuchten Sie eigentlich nichts tun, aber sicherheitshalber der Kündigung schriftlich widersprechen.

Anmerken möchte ich noch, dass bei übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung und Nötigung duch die Nachbarn eine Strafanzeige gegen diese angebracht ist. Wirkt manchmal Wunder.
Auf deutsch gesagt, man muss Packvolk in den A.... treten.

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