Susanne
Der Vermieter ist beweispflichtig. Es gibt Urteile über Schimmelbefall, aber die sind natürlich immer nur relativ vergleichbar. Frage 3 kann nur ein Fachbetrieb beantworten.
Trotzdem: will der VM die Kosten ersetzt haben, weil er den Mieter als Schuldigen sieht, so muss erst ein Sachverständiger den Schaden begutachten. Der VM kann nicht erst [/b:d5cc1]den Schaden beheben lassen und dann das Geld von der Kaution abziehen, dann müsst Ihr auf Kaution klagen.
darthvader
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft erst mal weiter. <!-- s --><!-- s -->