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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe ich finde hier Hilfe, wir wohnen seit dem 15.4. in einer Albau Wohnung (WG). Unser Vermieter hat nun alles Mietparteinen einen Brief zukommen lassen, in dem er mittteilt, das das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Mietgrundstück und dem davor befindlichen Fußweg untersagt sein und dass das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg nahe der Hauswand und and der auf dem betreffenden Fußweg abschnitt stehenden Laterne wegen der möglichen Beschädigung der Gebäudewand nicht Verboten ist. Es gibt allesdings keinerlei Abstellmöglichkeiten für Fahhräder am Haus, auf dem Hof ist es auch verboten. Einzige Variante ist, das Fahrrad immer in den Keller zu stellen, was aber ja auch für Besuch gar nicht möglich ist. Unser VM verweist auf Fahrradbügel die "dreimal um die Ecke" stehen. Ist das überhaupt zulässig?

Innerhalb des Hauses werden ca. die Hälfte alles Wohnungen im Moment renoviert. UNd im Treppenhaus gucken zum Teil noch die Kalbel erheblich aus der Wand. Gibt es die möglichkeit die Miete wegen Baulärm, etc. zu mindern???


Vielen Dank im Vorraus an alle die antworten.
Stichwörter: haus + räder + verbieten + vermieter + abzustellen

0 Kommentare zu „Darf der Vermieter verbieten Räder vor dem Haus abzustellen?”

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