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Vermieter und Interessenten haben das Recht die Wohnung nach vorheriger Terminvereinbarung zu besichtigen. Aber nicht andauernd und nur weil der Vermieter es selbst ausmessen will. Nur wenn Sie potentielle Interessenten für die Wohnung haben, die die Größe haben wollen, haben Sie ein Recht in die Wohnung gelassen zu werden. Wie groß die Räume sind, das weiß aber i.d.R. jeder Vermieter auch ohne zu messen anhand seiner Unterlagen.