Susanne
Was ist denn im Mietvertrag zu den NK vereinbart?
Grundsätzlich, wenn nichts zum Umlagenschlüssel vereinbart ist, wird nach qm Wohnfläche abgerechnet. Wurde einfach alles durch 2 geteilt, hiesse das, dass die Wohnfläche bei beiden Wohnungen gleich war?
Nach Personen wird i.d.R. dann abgerechnet, wenn es im MV vereinbart ist, und ansonsten auch nur die Positionen Müll und Wasser.
Bei einem 2-Familienhaus muss der VM auch keine Verbrauchszähler für die Heizung einbauen. Ich denke, man sollte die Abrechnung durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
Berni911
Bei einem 2-Familienhaus muss der VM auch keine Verbrauchszähler für die Heizung einbauen. Ich denke, man sollte die Abrechnung durch einen Fachanwalt prüfen lassen.[/i:bfc78]
Die Aussage ist so wie du sie gerne nicht verstehen möchtes, falsch.
Man kann den Vermieter zwar nicht auf Anbringung eines entsprechenden Erfassungssystems verklagen und er wird auch kein Bussgeld zahlen müssen, das befreit ihm aber nicht davon, nicht eine Kürzung lt. HKVO § 12 hinzunehmen.
Grüsse
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Susanne
Die Aussage ist so wie du sie gerne nicht verstehen möchtes, falsch. [/quote:83ce5]
Wie soll ich das denn verstehen?
Berni911
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Ich dachte immer, du liebst es Vermietern eins auszuwischen.
Somit ist die Freistellung von der Anbringung einer Erfassungseinrichtung nicht gleich zu seztzen mit der Tolerierung des Mieters einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung und nicht der Ausschluss seines Kürzungsrechtes!
Freude http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/frech/h025.gif[/img:73785]
Susanne
Nein, ich liebe es nicht Vermietern eins auszuwischen- allerdings steht nicht nur jeden Morgen ein Dummer auf (von 2n kann man leben), davon sind auch reichlich viel Vermieter.
Mit Heizungen, Verbrauchsmessgeräten und Wärmemengenzählern etc. steh ich eher auf Kriegsfuss und die HkVo ist auch nicht so mein Ding.... <!-- s --><!-- s -->