Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
sind gerade umgezogen und haben jetzt die Betriebskostenabrechnung von unseren alten Vermieter erhalten. Sollen über 1000 Euro nachzahlen. Hier ein paar Fragen von mir.
Ist das korrekt das er die Müll, Kaminkehrer, und Strom(Allgemeiner Stromzähler für Heizung, Treppenlicht) kosten einfach durch 2-teilt und wir den einen Teil zahlen sollen. War ein 2-Familienhaus. Wir waren insgesamt 4 Personen und der Vermieter mit Kindern 6 Personen.
Dann behauptet er das über seinen Wärmemengenzähler an der Heizung auch die Warmwasserbereitung darüber lief kann ich aber technisch überhaupt nicht nachvollziehen. (Habe einmal Heizungsbauer gelernt). Dann sagte er beim Ablesen noch zu mir er habe Anfang des Jahres 1000 Liter Heizöl bestellt davon sind schon 500 Liter verbraucht und davon habe ich auch die Hälfte zu zahlen. Also langsam fühle ich mich verarscht.
Ich habe echt und meine Familie versucht zu sparen haben unseren Raumcontroller umprogrammiert auf eine Heizzeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die lieben Vermieter hatten im Gegensatz überhaupt keine Nachtabsenkung und wenn dann nur 2 Stunden.

Würde mich über Antworten freuen.
Stichwörter: me + nachzahlen + sollen + 1000€ + über

5 Kommentare zu „Help me!!! Sollen über 1000€ nachzahlen”

Susanne Experte!

Was ist denn im Mietvertrag zu den NK vereinbart?

Grundsätzlich, wenn nichts zum Umlagenschlüssel vereinbart ist, wird nach qm Wohnfläche abgerechnet. Wurde einfach alles durch 2 geteilt, hiesse das, dass die Wohnfläche bei beiden Wohnungen gleich war?
Nach Personen wird i.d.R. dann abgerechnet, wenn es im MV vereinbart ist, und ansonsten auch nur die Positionen Müll und Wasser.

Bei einem 2-Familienhaus muss der VM auch keine Verbrauchszähler für die Heizung einbauen. Ich denke, man sollte die Abrechnung durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

Berni911 Experte!

Bei einem 2-Familienhaus muss der VM auch keine Verbrauchszähler für die Heizung einbauen. Ich denke, man sollte die Abrechnung durch einen Fachanwalt prüfen lassen.[/i:bfc78]


Die Aussage ist so wie du sie gerne nicht verstehen möchtes, falsch.

Man kann den Vermieter zwar nicht auf Anbringung eines entsprechenden Erfassungssystems verklagen und er wird auch kein Bussgeld zahlen müssen, das befreit ihm aber nicht davon, nicht eine Kürzung lt. HKVO § 12 hinzunehmen.

Grüsse
<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Die Aussage ist so wie du sie gerne nicht verstehen möchtes, falsch. [/quote:83ce5]

Wie soll ich das denn verstehen?

Berni911 Experte!

<!-- s :D --><!-- s :D -->

Ich dachte immer, du liebst es Vermietern eins auszuwischen.

Somit ist die Freistellung von der Anbringung einer Erfassungseinrichtung nicht gleich zu seztzen mit der Tolerierung des Mieters einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung und nicht der Ausschluss seines Kürzungsrechtes!

Freude http&#58;//www&#46;cheesebuerger&#46;de/images/smilie/frech/h025&#46;gif[/img:73785]

Susanne Experte!

Nein, ich liebe es nicht Vermietern eins auszuwischen- allerdings steht nicht nur jeden Morgen ein Dummer auf (von 2n kann man leben), davon sind auch reichlich viel Vermieter.
Mit Heizungen, Verbrauchsmessgeräten und Wärmemengenzählern etc. steh ich eher auf Kriegsfuss und die HkVo ist auch nicht so mein Ding.... <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.