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Nova01 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich wohne seit Sept. '13 in einer Einzimmer-Wohnung zur Miete. Beim Unterzeichnen des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich den zweiten Wohnungschlüssel bald bekomme (es stehen 2 im Vertrag), da diesen gerade noch ein Handwerker hat. Über ein Jahr später habe ich immernoch nur einen Schlüssel, da er anscheinend nicht mehr auffindbar ist. Sprich irgendein Handwerker hat immernoch meinen Wohnungsschlüssel.
Hinzu kommt noch, dass seit 10.09.14 ein Gerüst ums Haus steht (Arbeiten wurden vorher in keiner Form angekündigt) und es wurde begonnen das Haus zu dämmen. Zwischendurch wurde aber auch 5 Wochen garnicht weiter gearbeitet, aktuell kommt ab und zu jemand nachmittags. Wegen dem ganzen Dreck kann man nun auch nicht mehr richtig lüften und Teile des Gerüstes sind auch schon einmal zusammengefallen, was ja wohl lebensgefährlich ist.
Nun frage ich mich, ob ich einfach weniger Miete bezahlen kann bis sich die Zustände bessern, bzw ich wenigstens meinen Schlüssel bekomme.

Vielen Dank und liebe Grüße

2 Kommentare zu „Darf man einfach die Miete kürzen?”

forsetis Experte! 12.11.2014 16:14

Ich sehe keinen Anlass für eine Mietminderung.

1. Ich hätte schon längst den Schließzylinder an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ihn gut weggelegt. Beim nächsten Umzug wieder zurücktauschen.

2. Für Arbeiten am Haus muss der Vermieter die Mieter nicht vorab informieren. Eine Information vor Beginn dieser Dämmarbeiten wäre nur nötig, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung nach erfolgter verbesserter Wärmeisolierung des Hauses verlangt.

3. Die Minderung der Miete in Prozent wären demnach 0,0.

Banane Profi 18.11.2014 20:54

Angeblich hat ein Handwerker immer noch einen Schlüssel zu Deiner Wohnung
Schon deswegen solltest Du den Schließzylinder unverzüglich austauschen.
Ansonsten siehe forsetis.

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