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Hallohallo!
Ziehe in Kürze um in eine Whg in der keine Küche vorhanden ist - habe aber gehört, daß nach neustem Recht (?) in jeder Wohnung eine Koch- und eine Abspülmöglichkei vorhanden sein muß. Ist das wahr? Die Whg geört keinem Privatmiter sondern einer Wohnungsbaufirma - und da würde ich natürlich nochmal nachhaken wollen, bevor ich den Vertrag unterschreibe.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus....
LG
wegwill