Susanne
Du kannst nicht kündigen. Bei Kauf gehst Du als Eigentümer alle REchte und Pflichten von bestehenden Verträgen ein. Damit hast Du Dich an den Kündigungsausschluss zu halten.
Es gibt allerdings die Möglichkeit erst einmal von einem Fachanwalt den Mietvertrag prüfen zu lassen, ob diese Klausel überhaupt gültig ist !!!
Sandys
Alles klar, dann werde ich das machen. Dankeschön.
Sandys
Der Mietvertrag wird derzeit von einem Rechtsanwalt geprüft, da es seit einem Jahr nicht mehr zulässig ist, befristete Mietverträge über mehrere Jahre abzuschließen. Nun kommt es nur noch auf das Datum an, ob der Vertrag vor oder nach dem Änderungsdatum gemacht wurde. Also besteht noch Hoffnung.