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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen. ich habe von meinem "EX" vermieter eine nebenkostenabrechnung über 600 euro erhalten. einmal für 2001 und einmal für 2002, wo er selber aufschlüsselt was verbraucht wurde, also nicht durch ZB Ista oder so. jetzt schrieb ich ihm, dass 2001 verjährt ist, wrauf mir sein anwalt!!! zurückschrieb, dass der Vermieter mir angeblich am 13.11.2001 die nebenkosten für 2001 geschickt hat. Ich habe den Brief jedoch nie erhalten. nun meine frage. Wer ist da in der Beweispflicht und wo gibt´s das gesetz dazu.
danke für jede antwort. da ich keine rechtschutz habe und auch nicht einsehe einen anwalt zu nehmen muss ich da wohl mit geballtem wissen aufwarten!!
Stichwörter: beweispflicht + nebenkosten

1 Kommentar zu „nebenkosten beweispflicht!!??”

Gast Experte!

Hallo,

in Beweispflicht ist auf jedenfall dein Vermieter, behaupten kann er ja viel...

Hat der die Abrechnung nicht per Einschreiben (am besten mit Rückschein) geschickt, so kann er wohl schwer Beweisen, das du diese erhalten hast, da würd ich hart bleiben und darauf bestehen, damit kommt er auf jedenfall nicht durch !

Die Abrechnung für 2002 würd ich auf jedenfall genau prüfen und mir die Belge in Kopie geben lassen ( kostet ca. 10 cent pro Kopie), einfach was selber ausrechnen ohne Angaben und Belege kann und darf er gar nicht .

Gruß

Auf jedenfall mit der Beweispflicht hart bleiben <!-- s :) --><!-- s :) -->

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