Gast
Hallo,
in Beweispflicht ist auf jedenfall dein Vermieter, behaupten kann er ja viel...
Hat der die Abrechnung nicht per Einschreiben (am besten mit Rückschein) geschickt, so kann er wohl schwer Beweisen, das du diese erhalten hast, da würd ich hart bleiben und darauf bestehen, damit kommt er auf jedenfall nicht durch !
Die Abrechnung für 2002 würd ich auf jedenfall genau prüfen und mir die Belge in Kopie geben lassen ( kostet ca. 10 cent pro Kopie), einfach was selber ausrechnen ohne Angaben und Belege kann und darf er gar nicht .
Gruß
Auf jedenfall mit der Beweispflicht hart bleiben <!-- s --><!-- s -->