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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vati ist im März verstorben und war im Mietvertag einer GWG als Hauptmieter eingetragen. Da kein Testament vorliegt soll meine Mutter bis Oktober einen Erbschein vorlegen oder sie muss die GWG Anteile noch mal einzahlen. Die Anteile die sie mit meinem Vater zusammen eingezahlt hat ,verfallen dann zu Gunsten der GWG. So wurde ihr das von einer Mitarbeiterin der GWG mitgeteilt. Da mein Vater zwei Kinder aus erster Ehe hat, ist das mit dem Erbschein beantragen nicht so einfach. Die Geburtsurkunden der Kinder und eine Verzichtserklärung aufs Erbe bekommt sie ja von ihnen. Der Sohn ist aber auch geschieden und das Scheidungsurteil welches auf dem Gericht mit eingereicht werden soll bekommt sie nicht. Ist es von der GWG rechtens das eigezahlte Geld ohne Erbschein einzubehalten?

1 Kommentar zu „Übernahme der Genossenschaftsanteile nach Todesfall”

capo Experte!

Solange das Erbe nicht geregelt ist, gehören die Anteile der Gen.
Was passiert denn mit dem Konto deines Vaters? Die Bank wird dieses Guthaben auch nicht ohne irgendein rechtlich-wirksames Papier auszahlen.
Die Gen haftet für das Guthaben ihrer Mitglieder. Wenn sie es an den falschen auszahlen, müßten sie an den Erbberechtigten den Betrag abermals bezahlen.
Klar, dass sie dann lieber vorsichtig sind. Die meisten Gen empfehlen daher, dass beide Mitglieder werden und ihre Anteile halbieren oder ein Testament erstellen. Für den Erbschein hat man im allg 2 Jahre Zeit.
Das sollte reichen, wenn keine Erbstreitigkeiten vorliegen.
Sorry, aber wie sollte sich die Gen sonst verhalten. Wenn in diesen 2 Jahren keine Ansprüche angemeldet werden, geht das Geld in Gen-Besitz.

Die anderen "Geschäfte" sollten ja auch irgendwie geregelt sein

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