Gast
Ich würde so argumentieren:
Die Wohnung stellt (nur!) in Verbindung mit der avisierten Garage auch den Wohnwert dar, den du laut Mietvertrag auch erwartest und für den du den ausgehandelten Preis bereit bist zu leisten. Ohne die Garage ist somit auch die Wohnung (aus deinem -wie ich finde nachvollziehbaren) Blickwinkel) nicht das wert, was du nun laut Mietvertrag leisten sollst.
Folglich bezahlst du erstens natürlich die Garagenmiete nicht und zweitens für die Wohnung entsprechend weniger. Dies teilst du per Einschreiben mit 14-täger Fristsetzung dem Vermieter mit. Nach Ablauf der Frist musst du natürlich konsequent bleiben, auch wenn der VM mit Anwalt droht. Ich würde 20 % der Netto-Kaltmiete der Wohnung in Abzug bringen, damit der Vermieter auch einen spürbaren Druck erhält, den Missstand zu beseitigen.
Alternativ kannst du natürlich mit dem VM über einbe Änderung der Mietvertrages verhandeln. Hierbei würde ich sodann den Vorschlag unterbreiten, die Miete entsprechend so weit zu verringern, dass die externe Anmietung einer Gerage finanziert werden kann.