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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag

Habe Wohnung mit Garage gemietet aber von der Garage den ganzen Winter noch nichts gesehen. Ich muß jeden Tag Auto vom Schnee befreien, abgesehen von der Wertminderung durch die ständige Feuchtigkeit.
Ich warte jetzt schon vier Monate darauf, dass ich die Garage nutzen kann. Der Vermieter tut da einfach nichts. Miete bekommt er ja dafür von einem anderen. Die Garage steht sogar schon in meinem Mietvertrag. Ich habe jetzt die Kosten für die Garage einfach abgezogen.

Kann ich sonst noch Geld einbehalten, dass ich später zürückzahlen/nicht zurückzahlen muss?

Helft mir!
b.
Stichwörter: zugesagt + bekommen + garage + november

1 Kommentar zu „Garage zugesagt aber seit November 2004 nicht bekommen”

Gast Experte!

Ich würde so argumentieren:
Die Wohnung stellt (nur!) in Verbindung mit der avisierten Garage auch den Wohnwert dar, den du laut Mietvertrag auch erwartest und für den du den ausgehandelten Preis bereit bist zu leisten. Ohne die Garage ist somit auch die Wohnung (aus deinem -wie ich finde nachvollziehbaren) Blickwinkel) nicht das wert, was du nun laut Mietvertrag leisten sollst.

Folglich bezahlst du erstens natürlich die Garagenmiete nicht und zweitens für die Wohnung entsprechend weniger. Dies teilst du per Einschreiben mit 14-täger Fristsetzung dem Vermieter mit. Nach Ablauf der Frist musst du natürlich konsequent bleiben, auch wenn der VM mit Anwalt droht. Ich würde 20 % der Netto-Kaltmiete der Wohnung in Abzug bringen, damit der Vermieter auch einen spürbaren Druck erhält, den Missstand zu beseitigen.

Alternativ kannst du natürlich mit dem VM über einbe Änderung der Mietvertrages verhandeln. Hierbei würde ich sodann den Vorschlag unterbreiten, die Miete entsprechend so weit zu verringern, dass die externe Anmietung einer Gerage finanziert werden kann.

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