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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe schon ein wenig gegooglet aber noch keine Antwort gefunden. Nun hoffe ich, daß mir hier weiter geholfen werden kann. In der von mir gemieteten Wohnung ist am Wochenende eine Bodenfliese in der Küche gesprungen. Bei genaueren hinschauen habe ich festgestellt, daß sich einige Fliesen leicht angehoben haben und sich die Verbindungen zwischen mehreren Fliesen und Fugenmasse gelößt hat. Ich habe den Mangel umgehend bei meinen Vermieter angezeigt. Dieser antwortete mir, daß der Fußbodenbelag grundsätzlich Sache des Mieters sei. Er führt auch noch auf, daß die Schäden nur durch mein Verschulden verursacht worden sein kann. Dies ist aber nicht der Fall.

Stimmt es, daß ich als Mieter die Reparatur durchführen muß? Da die gesprungene Fliese ja ersetzt werden müßte und es sie nicht mehr geben wird, bedeutet dies ja, daß die ganze Küche neu gefließt werden müßte.

Vielen Dank schon mal im voraus
mrl
Stichwörter: küche + zuständig + bodenfliesen + defekte

4 Kommentare zu „Defekte Bodenfliesen in der Küche, wer ist Zuständig?”

Susanne Experte!

Ich nehme mal an, die Küche war schon gefliesst, als Du eingezogen bist? Dann gehört der Bodenbelag mit zur Mietsache.
Du schreibst Deinem Vermieter einen Brief per Einschreiben:
1. Beschreibung des Mangels
2. Grund: Du vermutest[/b:d96d1], dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde und die Kacheln sich nun offensichtlich heben.
3. Du setzt Deinem Vermieter eine Frist, in der der Mangel behoben werden soll
4. Lässt Dein Vm die Frist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so muss er damit rechnen, dass: Du entweder den Schaden von einem Fachbetrieb richten lassen wirst und die Kosten von der Miete abziehst nach § 536a Abs.2 Satz 1 BGB oder bis zur Beseitigung die Miete entpsrechend gemindert wird nach § 536 BGB.
5. Sollte der VM weiterhin behaupten, dass Du Verursacher des Schaden seist, so wirst Du das von einem Gutachter feststellen lassen, desser Kosten er dann auch noch übernehmen darf.
6. Du bist Deiner Meldepflicht des Mangels nach §536c mit diesem Brief nachgekommen.

Solltest Du allerdings die Küche selbst gefliesst haben, so hat der VM nichts damit zu tun! Möglich: Dein Vormieter hat die Küche gefliesst und Du hast den Bodenbelag vom Vormieter übernommen. Das sollte allerdings abgesprochen bzw. im Mietvertrag beschrieben sein!

Mietrechtlaie

Ja die Küche war beim Einzug schon gefliest. Werde heute noch einen Brief aufsetzen und morgen abschicken. Mal sehen wie der Vermieter darauf reagiert.

Danke und Gruß
mrl

Rano Experte!


1. Beschreibung des Mangels
2. Grund (..angeben)
3. Du setzt Deinem Vermieter eine Frist, in der der Mangel behoben werden soll
4. Lässt Dein Vm die Frist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so muss er damit rechnen, dass: Du entweder den Schaden von einem Fachbetrieb richten lassen wirst und die Kosten von der Miete abziehst[/b:06a37] nach § 536a Abs.2 Satz 1 BGB oder bis zur Beseitigung die Miete entpsrechend gemindert wird nach § 536 BGB.
5. (...)[/quote:06a37]

Hier ist ein bisschen Vorsicht geboten. Richter begründen die Ansprüche aus "Selbstvornahme" teilweise danach, wie wichtig die entspr. Reparatur war.
Hat sich ein Kleinkind bspw. bereits einmal den Fuß an den Fliesen aufgeschnitten, besteht dringender Handlungsbedarf. Ist der Riss aber nur ein optischer Mangel, könnte es eben in die Hose gehen.

Gruß
Ralph

Susanne Experte!

Stimmt, da muss ich Dir beipflichten, aber der Beschreibung nach zu urteilen

eine Bodenfliese in der Küche gesprungen. Bei genaueren hinschauen habe ich festgestellt, daß sich einige Fliesen leicht angehoben haben und sich die Verbindungen zwischen mehreren Fliesen und Fugenmasse gelößt hat.[/quote:c08fa]

..sieht das für mich wie ein beginnender, grösserer Schaden aus.
Risse in Fliessen, gelöste Fugenmasse und sich hebende Fliessen sieht für mich nach falscher Bodenvorbehandlung vor dem Legen aus.

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