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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich ziehe zum 30.06. aus meiner alten Wohnung aus; nun wird die Betriebskostenabrechnung ja erst zum Anfang 2005 möglich sein; das wäre okay.
Mein Vermieter meinte aber nun schon, daß - falls er nochmal tanken muss (Heizöl), ich sicherlich etwas nachzahlen muss... muss er nicht die Kosten dann anteilig auf die ersten 6 Monate umrechnen???

Weshalb aber muss ich Kosten übernehmen, die für die Zeit entstehen, in der ich nicht mehr dort wohne? Denn nach dem 30.06. kann ich von dem Heizöl ja nicht mehr profitieren und ein eventueller Nachmieter muss diese Kosten ja dann auch tragen..

Kann mir hier jemand helfen???

Liebe Grüße!!
Stichwörter: auszug + betriebskosten + zahlen

4 Kommentare zu „Auszug zum 30.06.04 - was MUSS ich an Betriebskosten zahlen?”

Oliver Curd Experte!

Hi,

Mietverhältnis endet am 30.06.2004, somit brauchen Sie au nicht für Betriebskosten aufkommen, die nach ihrem Mietende anfallen. Wäre ja noch schöner!!!

Sie brauchen nur das zu bezahlen, was Sie verbraucht haben.

Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.

Gast Experte!

DANKE für die Antwort;

Wasseruhr und Heizkostenzähler sind nicht vorhanden (2-Fam.-Haus); aber ich werde bei der NK-Abrechnung ganz genau darauf achten, ob die Jahreskosten umgelegt worden sind; denn das würde ja bedeuten, daß ich die Kosten des ganzen Jahres auf 6 Monate abgerechnet bekomme... stimmt's?

Liebe Grüße und Danke!!

Hi,

Mietverhältnis endet am 30.06.2004, somit brauchen Sie au nicht für Betriebskosten aufkommen, die nach ihrem Mietende anfallen. Wäre ja noch schöner!!!

Sie brauchen nur das zu bezahlen, was Sie verbraucht haben.

Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.[/quote:68182]

Gast Experte!

Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.[/quote:2b320]Darf der Ablesedienst Gebühren für diese Leistung nehmen? Kalorimeta möchte von mir je ca. 15 Euro für "Nutzerwechsel" und Zwischenablesung".

Oliver Curd Experte!

Hallo,

für Zwischenablesung velangt jedes Ableseunternehmen Geld, die machen keine Leistung umsonst.


Muss bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchgeführt werden, dürfen die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Umstritten ist, ob die Kosten der Vermieter zu tragen hat oder alle Mieter des Hauses (AG Münster 48 C 801/93; WM 96, 231 oder AG Hamburg 45 C 17 87/94; WM 96, 562).

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