Oliver Curd
Hi,
Mietverhältnis endet am 30.06.2004, somit brauchen Sie au nicht für Betriebskosten aufkommen, die nach ihrem Mietende anfallen. Wäre ja noch schöner!!!
Sie brauchen nur das zu bezahlen, was Sie verbraucht haben.
Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.
Gast
DANKE für die Antwort;
Wasseruhr und Heizkostenzähler sind nicht vorhanden (2-Fam.-Haus); aber ich werde bei der NK-Abrechnung ganz genau darauf achten, ob die Jahreskosten umgelegt worden sind; denn das würde ja bedeuten, daß ich die Kosten des ganzen Jahres auf 6 Monate abgerechnet bekomme... stimmt's?
Liebe Grüße und Danke!!
Hi,
Mietverhältnis endet am 30.06.2004, somit brauchen Sie au nicht für Betriebskosten aufkommen, die nach ihrem Mietende anfallen. Wäre ja noch schöner!!!
Sie brauchen nur das zu bezahlen, was Sie verbraucht haben.
Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.[/quote:68182]
Gast
Lesen Sie bei Auszug die Wasseruhren in Ihrer Wohnung ab und wenn Heizkostenzähler an den Heizkörpern sind, muss der Ablesedienst (techem, Minol, Viterra, Kalorimeta,etc.) beauftragt werden die H- Zähler abzulesen.[/quote:2b320]Darf der Ablesedienst Gebühren für diese Leistung nehmen? Kalorimeta möchte von mir je ca. 15 Euro für "Nutzerwechsel" und Zwischenablesung".
Oliver Curd
Hallo,
für Zwischenablesung velangt jedes Ableseunternehmen Geld, die machen keine Leistung umsonst.
Muss bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchgeführt werden, dürfen die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Umstritten ist, ob die Kosten der Vermieter zu tragen hat oder alle Mieter des Hauses (AG Münster 48 C 801/93; WM 96, 231 oder AG Hamburg 45 C 17 87/94; WM 96, 562).