volker*
Hallo Gast,
dem Vermieter nochmals eine Frist setzen zur Behebung des Mangels. Ist denn bereits eine Fehlfunktion des Schlosses vorhanden oder sind es nur Befürchtungen?
Wenn es nur Befürchtungen sind, hilft nur ein Abwarten, bis tatsächlich ein Mangel aufgetreten ist.
Viele Grüße
Volker
Gast
Hallo Volker,
ja, das Schloß hat bereits einen Schaden und es ist zu erwarten, dass wir früher oder später nicht mehr aufschließen können. Der Zylinder ist so dermaßen abgenutzt, dass der Schlüssel nicht mehr packen wird und einfach nur im Schloß durch dreht.
MfG
Nils
volker*
Hallo Nils,
dem Vermieter den Zustand des Schlosses nochmals schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mitteilen und ihn auffordern, den Mangel beseitigen zu lassen mit Fristsetzung.
Falls nichts passiert, beim Anwalt oder Mieterverein beraten lassen.
Viele Grüße
Volker