forsetis 02.06.2013 09:32
Wenn laut Mietvertrag bestimmte Verbrauchskosten nach Personen abgerechnet werden, dann muss sich der Vermieter auch daran halten. Sie können nur darum bitten, das zukünftig nach der Wohnungsgröße in m² abgerechnet wird, so wie es auch im Gesetz steht. Übrigens müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser (wenn Zentralaufbereitung) nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dieses Haus ist auch kein 1-Familienhaus, wenn neben der Einliegerwohnung auch noch das Dachgeschoss ausgebaut ist. Darum gilt hier die Heizkostenverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf