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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!

gerade habe ich folgendes problem. nach abschluß eines mietvertrages stellt sich heraus daß mein vermieter nicht die absicht hat eine küche einzubauen. dazu sei gesagt daß ich nach kompletter renouvierung einziehe, also erst in 1 1/2 monaten. im mietvertag steht ausdrücklich daß zur mietsache eine KÜCHENZEILE gehört. mein vermieter eröffnet mir gerade daß es sich dabei lediglich um die anschlüsse für wasser und gas handelt. daß eine küchenzeile in meinen augen eine zeile bestehend aus küche ist ließ mich nicht daran zweifeln eben jene zu bekommen. nun stellt sich mir die frage was genau eine küchenzeile ist. hat er recht? sind das wirklich nur die anschlüsse. ich zweifle daran, denn googelt man das wort oder schaut bei wikipedia dann bekommt man als antwort das was ich mir darunter vorstelle.
wenn einer weiß wie ich in dem fall verfahren sollte wäre ich über baldige antwort echt dankbar!

liebe grüße

christian
Stichwörter: definition + kÜchenzeile

0 Kommentare zu „DEFINITION KÜCHENZEILE”

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