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sandra28 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Ich habe eine Wohnung mit Bedingung zur Möbelübernahme (ca. 3500 CHF) angeschaut. Ich habe (trotz wissen der Möbel) per Email auf dieses Inserat geantwortet.
Der Nachmieter suchende hat mir dann ein paar Fotos von den Möbel und Wohnung gesendet und danach mit mir einen Besichtigungstermin vereinbart.
Ich habe mir die Wohnung angeschaut und mich entschieden, beim Nachmieter suchenden nichts zu unterschreiben und das Anmeldeformular direkt bei der Immobilienbewirtschaftung einzureichen, nachdem ich mich bei der Immobilienbewirtschaftung über diese freche Forderung beklagt habe. Ich weiss, dass das etwas frech war..
Die Immobilienfirma hat mich nun als Nachmieter akzeptiert und wird mir in den nächsten TAgen den Mietvertrag zusenden.
Der momentane Mieter ist aber mit dieser Situation überhaupt nicht zufrieden und hat mir angedroht rechtliche Schritte zu prüfen, dass mein Vertrag nicht zu Stande kommen kann. Er besteht darauf, dass ein von ihm vorgeschlagener Nachmieter die Wohnung erhält (kürzlich aus Deutschland zugezogene Leute, die sowieso Möbel brauchen..) oder sonst soll ich die Möbel übernehmen, obwohl ich diese gar nicht will.
Hab ich mich eventuell mit dieser Handlung strafbar gemacht? Bzw. habe ich mit Beantwortung dieses Inserats und Besichtigung verpflichtet die Möbel zu übernehmen?? Und laufe ich eventuell Gefahr, dass ich die Wohnung nicht kriege? Ich bin im Moment ziemlich besort.
Vielen vielen Dank für die Hilfe
Gruss,
Sandra
Stichwörter: mbel + nachmieter + bernehmen + gltig

1 Kommentar zu „Nachmiete: Möbel nicht übernehmen - Vertrag gültig?”

AMAyer Experte! 01.09.2008 08:05

Sie sind ein schlechter Mensch!

Andreas Mayer

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