Gast hat diese Frage gestellt
Dienstvertrag
Unter Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zu verstehen, durch den sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung verpflichtet. Die wichtigste Art eines Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag. Weiterhin fallen Verträge mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten und Unterrichtseinrichtungen darunter.
Im Gegensatz zu einem Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer den Eintritt eines bestimmten Erfolges (z. B. Erstellung eines Hauses, Durchführung einer Reparatur) schuldet, muss der Dienstverpflichtete nur die vereinbarte Leistung erbringen. Er behält daher seinen Vergütungsanspruch auch dann, wenn trotz ordnungsgemäßer Leistung der an sich verfolgte Zweck (z. B. Heilung der Krankheit) nicht eintritt.