Berthelstal 16.04.2010 09:02
Modernisierungskosten und hierbei handelt es sich um solch eine, rechtfertigen eine Mieterhöhung bis 11% der Kosten im Jahr.
ib.seibold 16.04.2010 13:56
ist die alte analoge Antennenanlage defekt, ist die Erneuerung oder Reparatur Sache des Vermieters. Ist demnächst zu erwarten, dass analoger Empfang nicht mehr möglich ist hat der Vermieter auch Pech gehabt denn er muss, mietvertraglich vermutlich abgesichert, einen Fernsehempfang sicherstellen. Dem Austausch kann, wenn sich die Kosten erhöhen widersprochen werden. Modernisierungsmaßnahmen können mit 11% der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden wenn sie mit Kosteneinsparungen verbunden sind!!!!!!!! Die Hälfte der Kosten der Umstellung auf den Mieter umzulegen geht so gar nicht!
Grundsätzlich gilt bei den Nebenkosten, und dazu gehört vermutlich der Antennenanschluss (Mietvertrag prüfen) nur wiederkehrende Lasten sind umlagefähig, einmalige Lasten sind den Verwaltungskosten zuzuordnen (dazu gibt es ein aktuelles Urteil). Tipp an den Vermieter: die Modernisierung bei der Einkommensteuer angeben