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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner ehemaligen Vermieterin,bin am 01.05.03 in eine weiß gestrichene 2 1/2 Zimmer-Wohnung eingezogen und bin am 31.03.06 ausgezogen,also nicht ganz drei jahre!Übergabeprotokoll gabs weder beim Ein-noch beim Auszug. In meinem Mietvertrag steht drin das mit den nach 3 und 5 jahren renovieren und das der Mieter bei einzug renoviert(Mietvertrag von Haus&Grund).Nun bin ich ausgezogen und streite immer noch mit der ehemaligen Vermieterin wegen den auszubessernden Schönheitsreparaturen.Sie ist der Meinung ich müße alles weiß streichen oder neu tapezieren und sogar die Türen und Türzargen weiß streichen.Hat mir auch direkt nen SELBSTGESCHRIEBENEN KOSTENVORANSCHLAG in Höhe von fast 1000€ geschickt,was dann mit meiner Kaution verrechnet werden soll die ich noch von Ihr bekomme.
Ich habe halt das Wohnzimmer neu gestrichen da ich dort eine rote Farbe an der Wand hatte,Schlafzimmer ist weiß,nur nach fast drei jahren nicht mehr so wie neu und im Flur und Bad ist ein helles Gelb,in der Küche eine Wand ein helles Blau,der rest ist weiß.Wie gesagt sie besteht drauf das ich die Wohnung komplett weiß streichen muss,obwohl im Mietvertrag nur was von keine VOLLFARBEN steht.
Ich habe ihr jetzt angeboten 200€ von der noch nicht zurückgezahlten Kaution zu behalten für die geringen Mängel oder das Wohnzimmer nochmal zu streichen da an 2-3 Stellen immer noch leicht die Farbe durchschimmert,im Schlafzimmer 2 Bahnen neue Tapete zu kleben da an eine Stelle leichte Kratzer sind und halt die gefüllten Löcher von Dübeln etc nochmal nachzu bessern da ihr das nicht gut genug gemacht worden ist!Sie lehnt ab,sagt mir ich müsse alles weiß streichen,setzt mir eine Frist bis 31.05.06 und sagt frech noch ich solle zusehen wie ich an einen Schlüssel komme,Wenn das nicht passiert schaltet sie einen Anwalt ein! Kann mir jemand sagen wie das jetzt rechtlich aussieht.Soll ich jetzt noch was machen oder muss ich es?Wäre über Hilfe dankbar!
Stichwörter: jahren + auszug

3 Kommentare zu „Auszug nach fast 3 Jahren”

Susanne Experte!

Du solltest zum Anwalt gehen und auf Kaution klagen, denn die sollst Du nicht wieder sehen, geht es um den Willen der Vermieterin.
Die Vermieterin kann nicht verlangen, dass Du die gesamte Wohnung weiss streichst. Selbst wenn das schriftlich im MV vereinbart wäre, ist diese Klausel ungültig.
Ist im Vertrag keine gültige Abgeltungsklausel vereinbart, schuldest Du auch keine anteiligen Renovierungskosten.

Aber Achtung: Vermieter dürfen sich bis zu 6 Monaten mit der Kautionsabrechnung Zeit lassen und selbst danach noch einen angemessenen Teil für die Nk-Abrechnung einbehalten.

Da es um eine nicht unerhebliche Summe geht,solltest Du einen guten Fachanwalt aufsuchen und erst mal den alten MV prüfen lassen.
Hast Du die Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung schriftlich? Wurde das bezüglich der Schlüssel nur mündlich geäussert, wenn ja, mit Zeugen?

indycu

Hallo,
ja die Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung habe ich schriftlich,die hatte sie mir nachdem ich ihr 200€ schriftlich angeboten habe erhalten.Das mit dem Schlüssel hat sie am Telefon gesagt,meine freundin und ich,die auch beide im Mietvertrag stehen haben über Lautsprecher gehört.
Mit dem Anwalt gehen wäre ok,hätte ich auch gemacht wenn ich ne Mietrechtsschutz hätte.
Ein weiteres Problem ist das ich beim Einzug in die neue Wohnung den Mietvertrag verloren habe,ich weiß wohl was drin steht und das er von Haus und Grund war,kann ihn aber auch nicht beim anwalt prüfen lassen.

indycu

Wenn man schon beim Einzug renoviert hat,muss man dann nach fast 3 jahren wieder die komplette Wohnung renovieren und weiß streichen?

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