Susanne
Du solltest zum Anwalt gehen und auf Kaution klagen, denn die sollst Du nicht wieder sehen, geht es um den Willen der Vermieterin.
Die Vermieterin kann nicht verlangen, dass Du die gesamte Wohnung weiss streichst. Selbst wenn das schriftlich im MV vereinbart wäre, ist diese Klausel ungültig.
Ist im Vertrag keine gültige Abgeltungsklausel vereinbart, schuldest Du auch keine anteiligen Renovierungskosten.
Aber Achtung: Vermieter dürfen sich bis zu 6 Monaten mit der Kautionsabrechnung Zeit lassen und selbst danach noch einen angemessenen Teil für die Nk-Abrechnung einbehalten.
Da es um eine nicht unerhebliche Summe geht,solltest Du einen guten Fachanwalt aufsuchen und erst mal den alten MV prüfen lassen.
Hast Du die Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung schriftlich? Wurde das bezüglich der Schlüssel nur mündlich geäussert, wenn ja, mit Zeugen?
indycu
Hallo,
ja die Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung habe ich schriftlich,die hatte sie mir nachdem ich ihr 200€ schriftlich angeboten habe erhalten.Das mit dem Schlüssel hat sie am Telefon gesagt,meine freundin und ich,die auch beide im Mietvertrag stehen haben über Lautsprecher gehört.
Mit dem Anwalt gehen wäre ok,hätte ich auch gemacht wenn ich ne Mietrechtsschutz hätte.
Ein weiteres Problem ist das ich beim Einzug in die neue Wohnung den Mietvertrag verloren habe,ich weiß wohl was drin steht und das er von Haus und Grund war,kann ihn aber auch nicht beim anwalt prüfen lassen.
indycu
Wenn man schon beim Einzug renoviert hat,muss man dann nach fast 3 jahren wieder die komplette Wohnung renovieren und weiß streichen?