wespi hat diese Frage gestellt
Hallo,
vor ca. einem Jahr bin ich in eine bestehende WG eingezogen. Es ist eine Altbauwohnung, in der, soweit ich das einschätze, schon seit Ewigkeiten immer wieder Studenten wohnen.
Sie ist mittlerweile schon ziemlich alt und es wurde schon lange nicht mehr wirklich etwas dran gemacht. Ich hätte jetzt diverse Fragen.
1. Im Bad befindet sich ein doppelt verglastes Fenster. Die äussere Glasscheibe hat einen großen Sprung, so dass Wasser zwischen den Scheiben steht. Mir ist das in den ersten Monaten gar nicht aufgefallen, da es so ein "strukturiertes" Glas ist. So eins, das halt verhindert, dass man durchschauen kann. Ich überlege jetzt, ob ich meiner Vermieterin diesen Schaden nun melde, oder nicht. Laut meiner Mitbewohnerin war dieser Schaden schon drin, als sie vor 2 Jahren eingezogen ist, er wurde also nicht durch uns verursacht. Ich habe aber die Sorge, dass wir die Kosten tragen müssen, wenn wir das melden. Wie verhält man sich am Besten in diesem Fall? Ich denke, sie würde den Schaden eh nie sehen wenn ich ausziehe. Bisher war sie nie in der Wohnung wenn jemand aus- bzw eingezogen ist. Es ziehen halt immer wieder vereinzelt neue Leute nach und da wir alle seperate Mietverträge haben, gibt es auch keinen Hauptmieter, den man dafür verantwortlich machen kann.
Desweiteren würde mich interessieren, welche Mängel man beim Auszug generell beseitigen muss. In unserem Mietvertrag ist nichts dergleichen festgelegt und bisher war es wohl üblich, dass jeder beim Auszug sein Zimmer so wie es ist überlässt und der Nachmieter eben renovieren muss. Könnten da beim Auszug trotzdem noch Anforderungen von meiner Vermieterin kommen? Wir haben keine Kaution zahlen müssen, somit kann sie da nichts zurückbehalten. Könnte Sie mir trotzdem noch Reparaturen in Rechnung stellen?
2. In unserer Küche befindet sich an der Decke ein Wasserschaden. Als meine Mitbewohnerin vor 2 Jahren in die Wohnung gezogen ist, hat sie die Vermieterin darauf aufmerksam gemacht. Diese hat allerdings gesagt, sie würde ihn nicht reparieren lassen.
Da dieser Schaden aber auch auf keinen Fall von uns verursacht worden sein kann, muss ist das doch ihre Verantwortung, oder nicht?
3. So, meine letzte Fragen betrifft eine etwas seltsame Regelung was unseren Vertrag mit den Stadtwerken betrifft. Aus irgendeinem Grund laufen unsere Wohnung und die über uns über einen gemeinsamen Zähler. Das bedeutet, ich habe einen Vertrag mit den Stadtwerken und die Bewohner der Wohnung über uns beteiligen sich an unserem Abschlag. Ich finde diese Regelung recht seltsam, da wir ja zwei verschiedene Haushalte sind. Laut meinem Mitbewohner liegt das daran, dass die Wohnung über uns quasi illegal ist. Das heisst, sie ist nicht angemeldet und existiert offiziell nicht.
Ob das nun stimmt, weiss ich nicht.
Kommt es denn generell schon mal vor, dass mehrere Wohnung über den gleichen Vertrag bei den Stadtwerken laufen?
Mir gefällt das eigentlich nicht so, da ich ja sozusagen die gesamte Verantwortung dafür trage, dass der monatliche Abschlag bezahlt wird. Da möchte ich nicht die Verantwortung, für einen zweiten Haushalt mit übernehmen.