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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne in Österreich in einer Genossenschaftswohnung. Die Gegensprechanlage ist defekt - aber offensichtlich nur unser Gerät. Laut Hausverwaltung müssen wir die Kosten selbst tragen (läppische 200 Euro). Ist das gesetzlich gedeckt? Ich halte die GSA für eine Gemeinschaftsanlage -bis zum Endpunkt. Die Genossenschaft sagt aber, die Gemeinschaftsanlage endet vor der Wohnungstür.
Stichwörter: reparaturkosten + trägt + gsa

4 Kommentare zu „Wer trägt Reparaturkosten GSA?”

Der_Mario Experte!

Diese Frage solltest Du auf einer österreichischen Seite stellen, nicht auf einer deutschen. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

clep

<!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Ist das der Humor eines deutschen Verwaltungsbeamten?.... brrr. Wenn Du aufmerksam das Forum liest, merkst Du, dass verdammt viele Ösis hier unterwegs sind. Und einander antworten. Aber ich entschuldige mich hiermit namens aller Ösi-KollegInnen für unsere Präsenz auf Teutschem Internet-Boden, heben Schengen wieder auf und errichten eine Firewall zwischen Deutschland und Österreich. So, damit wäre jetzt auch meinem Humor genüge getan. Over and out. Und vielleicht bekomme ich ja auch noch sinnvolle Antworten.... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Susanne Experte!

In Deutschland ist der Vermieter dafür zuständig, bei Ausfall der Gegensprechanlage ist sogar eine Mietminderung von 3-5% möglich.
Es sei dahingestellt, ob das in Österreich genauso ist. Man sollte nicht davon ausgehend, dass Mietrecht in Ö und D gleich sind, auch nicht, wenn in der Meica das Beste der deutschen Würstchen vereint ist (Frankfurter und Wiener[/i:50b03])....

Der_Mario Experte!

Na das ist jetzt aber eine humorlose Antwort... <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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