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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage:

Unsere Nachbarn unter uns hatten uns vor einem Monat gebeten ob wir uns nicht früher duschen könnten, weil ihr Sohn (5) angeblich davon wach wird und Angst vor den laufenden Leitungen hat und sie ihn nicht so schnell ins Bett bekommt! Sie hat ihm erklärt das wir das sind, weil wir uns duschen aber anscheinend versteht der kleine das nicht ganz! Ich meinte nur zu ihr das wir uns bevor wir ins Bett gehen immer duschen gehen und ich das als normal ansehe! Aber mal schauen was wir da machen könne meinte ich! In der Woche duschen wir uns immer so zwischen 22 und 24 Uhr, wir müssen ja auch zur Arbeit! DAs einemal war halt etwas später gewesen so um halb 3 Morgens! Am Wochende wenn wir wegfahren und später nachhause kommen duschen wir uns natürlich auch egal wie spät es ist! Also 5 Monate seitdem wir da wohnen war das kein Problem und jetzt auf einmal! Diese Wochenende hatte wir auch so um dem Dreh geduscht, dann hatte sie bei uns geklingelt und uns voll angefahren und meinte duschen nach 22 Uhr sei nicht erlaubt! Ich weiß ganz genau das dass nicht stimmt weil ich mich darüber informiert habe!

Dieses Urteil habe ich mir mal rausgesucht und es ist aktuell:

Baden / Duschen

Mieter dürfen in den eigenen vier Wänden so oft duschen und baden, wie sie wollen. Selbst nach 22.00 Uhr. Mietvertragsklauseln oder Regelungen in der Hausordnung, wonach nächtliches Baden und Duschen verboten sind, sind unzulässig (LG Köln 1 S 304/96). Das OLG Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 – [OWi] 181/90) begrenzt nächtliches Duschen auf maximal 30 Minuten.

SChön und gut wir haben REcht aber jetzt haben die die Heizungskellertür abgeschlossen und sehr wahrscheinlich da an diesem Regeler rumgefummelt! GEstern abend hatten wir noch heißes Wasser aber heutemorgen war es nur Pisslaues Wasser! Wir haben schon mit der Vermieterin darüber gesprochen und Gott sei Dank steht die hinter uns!

Was denkt ihr sollte ich denen mal diese Urteil in die Hand drücken oder erst mal abwarten! Ehrlichgesagt habe ich keine Lust darauf weil ich andere Probleme habe als mich um deren Belange zu kümmern! Es ist ja nicht mein Problem wenn die ihr Kind nicht ins Bett kriegen und schwierigkeiten damit haben!

Darf der Mieter überhaupt die Heizungskellertür abschließen? Die Vermieterin jedenfalls hat sich sehr gewundert, sie wollte aber auch diese Woche eh mal vorbeikommen!

Gruß

Marion
Stichwörter: nachbarn + nächtliches + duschen + uns + heiz

12 Kommentare zu „Nächtliches Duschen, Nachbarn unter uns haben die Heiz. mani”

Ghostraider Experte!

Wie Sie schon sagten und belegten können Sie Duschen so oft und zu welcher Uhrzeit Sie wollen.
Sicher könnten Sie auch große Geschütze auffahren nur was bringt es, es stört den leicht angegriffenen Hausfrieden noch mehr.
Ob es wirklich daran liegt das durch das Duschen das Kind wach wird oder nicht einschlafen kann müsste erst einmal festgestellt werden ob Geräusche beim Wasserdurchlauf in der Leitung sind.
Sollte dies sein ist der Vermieter gefragt der diese Geräusche beseitigen muss.

In dieser Hinsicht würde ich mit der Nachbarin sprechen, Ihre sagen das Sie nach dem Gesetzt auch in der Nacht Duschen dürfen und Sie dem Vermieter bescheid gesagt haben, das dieser das Rohrsystem überprüft und sich um Abhilfe kümmern soll.
Solange soll die Nachbarin sich gedulden und Sie werden versuchen mal am Abend etwas früher zu duschen.
Wenn mir solch eine Störung bekannt ist versuche ich auf den anderen etwas Rücksicht zu nehmen und hoffe das er es auch anerkennt.

Gruß
ghost

marion1981

Man hört es schon, aber es ist eher ein seichtes Rauschen der Wasserleitung! Hinzu kommt noch das wir Hohlraumwände haben! Die Beiden selbst haben nix dagegen halt nur wegen dem Kleinen! Aber was ich nicht ok finde ist das die da anscheinend an der Heizung rumhantiert haben! DAs gehört sich nicht und dürfen die auch nicht! Selbst die Vermieterin findet das ja nicht ok! Ich finde das ist ja schon eingriff in meine Privatsphäre bzw. Lebensweise! Ich arangiere mich gerne aber in gewissen Situationen müssen die mal nächtliches Rauschen der Wasserleitung hinnnehmen! Aber ich empfinde das schon sehr als Schickane!

Ghostraider Experte!

Wenn es dem Vermieter stört das da an der Heizung oder dem ganzen System rum geschraubt wird oder wurde und es wurde oder wird der oder der Person nachgewiesen muss der Vermieter was gegen unternehmen.
Die anderen Mieter können da gegen die Person nichts unternehmen außer dem Vermieter das melden und sich darüber beklagen so das der Vermieter zur Handlung gezwungen wird.

Gruß
ghost

marion1981

Tja, er hat dran rumgeschraubt und Warmwasser runtergedreht! <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Der hats sogar bei der VErmieterin zugegeben! Er hat angeblich die Tür abgeschlossen weil mein Freund daran rumgeschraubt hätte, klaro wir würden sowas auch tun, Heizungen sind für uns Römische Dörfer! Und hat noch zig andere Dinge behauptet die nicht stimmen! Also Schickane! Jetzt reden wir nicht mehr miteinander und das ist auch gut so, ich lasse mich nicht verarschen! Jeglichem Streit werde ich aus dem Weg gehen! Jetzt haben wir wieder heißes Wasser zu jeder Tageszeit! Das einzige was die Vermieterin noch zu mir meinte des Friedenswillen da mal drauf achten, aber mal ganz ehrlich, wehr mir so hinterlistig begegnet hat von meinter SEite keine Rücksicht verdient! In der der Woche gehen wir zwischen 22 und 24 Uhr duschen und am Wochenende wenn ich spät Nachts nachhause komme gehe ich mich auch da duschen, egal wie spät! Ich war total geschockt was die alles behauptet haben weil die sonst immer nett zu uns gewesen sind! Ich hoffe das es jetzt erst mal Ruhe gibt! Der Vermieterin habe ich auch dieses Urteil in die Hand gedrückt und ich denke das wird auch reichen!

Gruß

Marion

marion1981

Mal eine Blöde Frage, können die den Gerichtlich dagegen angehen? Die meinten Gestern zwischen Tür und Angel das wir dann noch bescheid bekommen! <!-- s :?: --><!-- s :?: --> Eigentlich ja nicht und da hat ja die Vermieterin noch ein Wörtchen mit zu reden, oder?! Sie jedenfalls hatte gestern noch zu uns selbst gesagt das sie auf unserer SEite stehen muss weil, wenn die unten nochmal an der Heizung rumschrauben und bei uns die Heizung nicht geht und kein Warmwasser haben haben wir das REcht die Miete zu Kürzen, aber das hat die denen schon gesagt und sie würde denen das dann auch in REchnung stellen! Weil die ja dann auch die VErursacher sind! <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> Gut zu wissen! GEgen ein Urteil was schon gefällt wurde kann doch nicht nochmal gegen angegange werden, oder?! Oder die wohlen uns nur Angst machen!

Susanne Experte!

Keine Angst. Gerade dieses Urteil ist von mehreren Gerichten bestätigt. Selbst, wenn der VM es in der Hausordnung aufnimmt (so wie bei uns <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> ist in der Hausordnung verboten) ist dann diese Klausel der Hausordnung definitiv nicht gültig. Das Einzige, worauf Ihr achten solltet, ist, dass die Zeit des Duschens nicht unbedingt länger dauert als eine halbe Stunde. Vielleicht ist das ganz gut, wenn die Nachbarn mal zum Anwalt gehen, der wird denen schon erzählen, dass die Erfolgsaussichten schlecht sind und Du im Recht bist.

marion1981

Ich habe das ganze Thema ja rauf und runter gegooglet und immer dasselbe zu diesem Thema gelesen! Es sei den die schieben uns jetzt die Schuld in die Schuhe das ihr Kind davon angeblich davon Krank wird aber das ist eine andere Kiste! Ich stelle mir gerade vor wie die mitten in der Nacht die Polizei rufen <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> ! Klopf, Klopf: Uns ist gemeldet worden das sie Lärm machen? Hä? <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> Wir haben geduscht! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Aha? Geduscht? <!-- s 8) --><!-- s 8) --> Dann noch einen schönen Abend bzw. gute nacht! Höhö! <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Sufenta

Das Recht auf eigene Entfaltung, Duschen und so weiter will ich niemandem absprechen, aber ein bisschen Rücksicht auf die Mitmenschen wäre schon angebracht. Es lässt sich doch organisieren, vor 22 Uhr zu duschen. Man kann doch auch nach dem Duschen noch ein bissl vor dem Fernseher sitzen oder was auch immer tun.

marion1981

Nö, können wir nicht! Es gehört ja auch zum normalen Wohngeräusch das hingenommen werden muss! Und außerdem ist das ja auch reine Schikane von deren SEite aus, die wollen uns raus Ekeln! Ich meine sich nach 5 Monaten erst beschweren, finde ich ziemlich Affig! Da steckt noch jede menge anderes hinter! Ich für meine Verhältnisse lasse mir nicht vorschreiben wann ich mich dusche! Urteil ist Urteil, fertig! Jedenfalls lassen die uns jetzt wenigstens mal mit ihrem gelavere in Ruhe! Irgendwann lassen die sich wieder was neues einfallen! Vermieterin hat grünes Licht gegeben und damit können wir auch duschen zu jeder Zeit! Ich finde das ist schon ein riesiger Eingriff in meines Privatsphäre und das finde ich nicht ok! Ich schreibe denen auch nicht vor wann die aufm Klo Kacken gehen sollen, oder?! WÄre ja noch schöner! <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Ghostraider Experte!

Marion, Du hast ja voll und ganz Recht, Urteil ist Urteil.
Nur wenn man im Leben nicht oder nie auf den anderen zugehen würde wären die Gerichte überlastet und wir würden mit den Mitmenschen nur im Clinch liegen.

Wenn, und das kannst nur Du feststellen und bewerten, diese Nachbarn dich nur schikanieren wollen solltest Du nicht von deinem Dusch recht abweichen und denen die Zähne zeigen.
Aber anderseits würde ich nicht in allen Dingen so starr sein und auch mal auf einen Nachbarn zugehen wenn dieser etwas beklagt, auch wenn man im Recht ist. Es bringt nichts wenn man sein Recht bekommt aber ein zusammen Leben mit dem Nachbarn nicht mehr möglich ist.

Alles Gute
Gruß
ghost

marion1981

Das ist jetzt schon nicht mehr möglich! <!-- s:? --><!-- s:? --> Ich bin schon total entnervt deswegen! Wahrscheinlich werden wir wohl oder übel ausziehen müssen, irgendwann! Gestern Abend wurde auch wieder die Heizung kalt um 21 Uhr! Das kanns ja auch nicht sein, nur weil er meint uns eins auszuwischen! Naja, kommt Zeit kommt RAt!

Ghostraider Experte!

Geh zum Anwalt lass die Vermieterin anschreiben und wenn Du ganz sicher bist und der Anwalt Dir zustimmt hole eine einstweilige Verfügung gegen den Nachbar auf Unterlassung (der Anwalt wird dich beraten).
Die Vermieterin ist gefragt und zum handeln aufzufordern.
Anders, wenn der Heizungsraum offen ist gehst Du hin und baust ein neues Schloss ein und gibst den Schlüssel nur der Vermieterin und schon ist die Laube fertig.
Du kannst aber auch per Brief die Vermieterin auffordern sofort das Schloss auszuwechseln damit der Mieter nicht mehr zugriff zu der Heizung hat und wenn was damit ist muss die Vermieterin kommen.

Gruß
ghost

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