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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hey, bitte um Ratschlag:

wohne in 3-R.-Altbauwohnung mit Kachelöfen in 2 Zimmern. 1 Zimmer und Bad sind nicht beheizbar. Nun sind beide Öfen nicht mehr nutzbar zwecks extremer Absonderung von Abgasen. Habe Ofenfachmann kommen lassen, der bestätigte dass die Öfen nicht mehr nutzbar sind und neu gesetzt werden müssten. Der Vermieter weiß davon, hat aber kein Geld für neuen Ofen oder Zentralheizung. Ich heize jetzt mit Heizlüfter und Ölradiator (extreme Stromfresser und nicht ausreichend für 3 Zimmer)
Mietminderung möglich? Wenn ja in welcher Höhe? Fristgemäße oder sogar fristlose Kündigung meinerseits möglich, da dieser Mangel auch in Zukunft nicht behoben wird? Heizperiode ist ja noch einige Monate.
Aber: Mietvertrag ist mit 13 Monaten Mindestlaufzeit ab 1.8.2005 also noch bis einschließlich September 2006
Punkt 2: Innerhalb eines Jahres brannten 2 andere Wohnungen im Haus aus wegen Kachelöfen (angeblich falsche Bedienung). Fühle mich nicht mehr sicher hier! Will hier so schnell wie möglich raus!Weiß nicht mehr weiter!
Stichwörter: unbeheizbare + räume

3 Kommentare zu „unbeheizbare Räume”

Susanne Experte!

Gutachten vom Ofenfachmann holen und aufgrund Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen.
Mietminderung im Winter ohne Heizung mind. 90%, allerdings die Minderung nur mit Ra durchführen!!!

cypher&sunny

Hallo zusammen.

Meine Lebensgefährtin hat im Januar 2003 einen Staffel-Mietvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.03.07 unterschrieben. Durch Familienzuwachs ist die Wohnung aber zu klein geworden. Wir "leben" mit drei Jungs
(2-6 jahre) in einer Dreizimmerwohnung. Nun könnten wir eine größere Wohnung bekommen wo unsere drei Racker kein "Problem" darstellen, aber unser Vermieter (Wohnungsgesellschaft) beharrt auf Einhaltung des Vertrages.

Meine Frage : Sind solche Verträge rechtens? Ich kann doch nicht wissen, ob/inwieweit sich mein Leben bzw. mein Umfeld in einer bestimmten Zeit verändert.

Wir hoffen, Ihr habt ein paar Tipps für uns. Vielen Dank im Vorraus <!-- s :) --><!-- s :) -->

TomParis

Hallo,
ich würde gerne wissen: folgender Sachverhalt&gt; die SAGA hat bei mir vor kuzem die Miete zum Jahreswechsel um 40€ erhöht, es wurde mir gesagt das die im Recht sein sdaher musste ich meine Zustimmung geben.
Nun ist es aber so das die SAGA unser Haus 7St.werke(35Whg.) in diesen Jahr komplett innen wie Aussen verändern möchte Balkon, Fassade, die Bäder die Küche usw.
Von unserem Nachbarn dessen Haus in im letzten Jahr renoviert worden ist, weiss ich das danach die Miete um weitere 100€ steigen soll.(obwohl das Haus total hässlich ist von Aussen). Nun meine frage wenn man sich gegen die Mieterhöhung eines Zeitraumes schon nicht wehren kann, dann vielleicht während der Zeit des Umbaus. Von Nachbarn habe ich erfahren das der Umbau im ganzen Jahr schrecklich laut von Presslufthammer bis Baustaub und Hämmern und ganz zu schweigen vom Gerüst das ganze Jahr über war.
Ist es möglich wegen unzumutbare Wohnumstände die Miete zu kürzen????? ich meine ein Jahr umgeben vom Baugerüst und hämmern schleifen ect. das hält doch keiner aus vorallendingen wenn ich Nachschicht habe!!! Will garnicht daran denken!!! Was kann ich tun????Â

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