Susanne
Kein Wunder, dass Tantegoogle da nichts auswirft.
Abwesenheit von der Wohnung tangiert die NK-Abrechnung nicht im entferntesten.
Grundsätzlich sagt das BGB, dass die NK an der Wohnfläche gemessen werden, wenn nichts anderes vereinbart. Daran sieht man schon, dass die Anwesenheit eines Mieters irrelevant ist.
Tatsächlich was gespart worden wäre, wenn für die Zeit Deiner Abwesenheit die Größe oder Anzahl der Mülltonnen reduziert worden wäre, was aber sicher nicht gemacht wurde.
So what?
Gegenbeispiel: Wenn Du viel Besuch bekommst zahlst Du ja auch nicht mehr Nebenkosten?
siebenhuete
Danke Susanne für deine Antwort!
Ich kann schon dein Argument verstehen, allerdings was ich nicht verstehe ist: wieso gibt der Hausverwalter zu, dass es doch möglich ist in manche 'Hauser' und manche 'Hauser' nicht und wie gesagt: ich habe es schon gelesen.
Wenn ich wirklich nichts machen kann, fühle ich mich als ob ich in einem Laden gegangen bin, habe nichts gekauft aber musste trotzdem zahlen! Ganz schön ungerecht sind die Gesetze manchmal - Tut mir leid, musste einfach mein Frust los werden.
Grüß
elizabeth-ellen