Gast hat diese Frage gestellt
Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit <br />
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Wer jedoch Arbeiten am Finanzamt vorbei durchführen lässt, muss mit Strafen und Nachzahlungen rechnen. <br />
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Nachbarschaftshilfe beim Bau oder der Renovierung des Eigenheims ist erlaubt. <br />
Bei größeren Arbeiten sollten die Helfer allerdings versichert werden. <br />
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In Köln kann man sich bekanntlich auf die Hilfe von guten Freunden und Bekannten ver- <br />
lassen. Gegenseitige Hilfestellung ist auch beim Hausbau angesagt. Bauherren müssen aber <br />
aufpassen, dass sie die Grenze zwischen erlaubter Nachbarschaftshilfe und illegaler <br />
Schwarzarbeit nicht überschreiten. <br />
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Der Bauherr kommt mit dem Gesetz nicht in Konflikt, wenn ihm Freunde und Verwandte <br />
aus Gefälligkeit dabei helfen, sein Haus zu bauen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Bauherr <br />
ihnen für die Hilfe kein Geld gibt. Gleiches gilt für die so genannte Nachbarschaftshilfe. Ju- <br />
risten verstehen darunter, dass sich Nachbarn gegenseitig und unentgeltlich helfen. Hilft bei- <br />
spielsweise der eine Nachbar dem Bauherren dabei, in Eigenleistung sein Dach auszubauen, <br />
dann wird ihm dieser bei einer anderen Gelegenheit ebenfalls hilfreich zur Hand gehen, wenn <br />
er beispielsweise seinen Garten neu anlegt. <br />
„Dabei ist es nicht nötig, dass sich die Nachbarn mit der gleichen Tätigkeit aushelfen", er- <br />
läutert Ralph Pass, Vorsitzender des Ring Deutscher Makler (RDM), Bezirksverband <br />
Köln-Bonn-Aachen. <br />
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Im Übrigen sollte der Bauherr die helfenden Hände bei einer Bau-Berufsgenossenschaft <br />
versichern. Denn im Falle eines Unfalls zahlt weder die private Haftpflichtversi- <br />
cherung noch die gesetzliche Krankenkasse. Die Nachbarn oder Freunde werden dabei wie <br />
ganz normale Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Der Bauherr <br />
muss spätestens eine Woche nach Baubeginn seine Hilfskräfte anmelden. Da er oft im <br />
Voraus nicht weiß, wie viele Leute anpacken und wie viele Stunden sie für ihn tätig sind, <br />
muss er diese Daten erst nach einem halben Jahr angeben. Sobald der Häuslebauer seine <br />
Helfer mit einem Pauschal- oder Stundenlohn bezahlt, überschreitet er die Grenze zur <br />
Schwarzarbeit. Dabei droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Außerdem muss <br />
der Schwarzarbeiter mit einem Bußgeld rechnen, zumindest wenn er viele Stunden auf der <br />
Baustelle tätig war. <br />
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Bauherren, die illegal Arbeiten ausführen lassen, haben keine Gewährleistungsansprüche. <br />
Treten Baumängel auf, müssen sie den Schaden selbst beseitigen, stehen aber auch für Folge- <br />
schäden ein. Gleiches gilt, wenn der Schwarzarbeiter auf der Baustelle einen Unfall hat, da <br />
die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung dafür nicht einsteht. <br />
Neben dem Bußgeld muss der vermeintliche Sparfuchs auch Sozialabgaben und Steuern <br />
nachzahlen. <br />
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Da die Ämter bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit enger zusammenarbeiten <br />
als noch vor einigen Jahren, sollte sich der Bauherr auch nicht auf das Sankt-Florians-Prinzip verlassen: <br />
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Bundesanstalt für Arbeit, Krankenversicherungen, Ausländer- und Finanzbehörden <br />
sowie Arbeitsschutzbehörden und Zollämter kooperieren untereinander. So ist es <br />
wahrscheinlicher, dass Kontrolleure auch auf privaten Baustellen unangemeldet auf- <br />
tauchen. Schließlich gibt es auch Nachbarn, die dem Bauherren nicht wohl gesonnen sind <br />
und die die Behörden auf den Plan rufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ihr Nachbar <br />
Schwarzarbeiter beschäftigt.<br />