Ghostraider
Sie dürfen und brauchen keinen Elektriker beauftragen da dies Vermietersache ist.
Auch bei einer gültigen Kleinreparaturklausel darf der Mieter nicht selbsttätig einen Handwerker bestellen sondern muss den Vermieter informieren der den Handwerker dann bestellt.
Bestellt der Mieter kommt dieser auch ganz für die Kosten auf.
Zum andern gehört diese Reparatur nicht in die Kleinreparaturklausel da eine Steckdose die in der Verteilerdose oder in der Steckdose selbst nicht verkabelt ist nicht vom Mieter dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegt sondern zum Hauseinbau gehört.
Also trägt der Vermieter die Gesamtkosten, da dieser dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung stellen muss.
Gruß
ghost
olmeca
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das hört sich ja schon mal positiv für mich/uns an.
Nur mal eine Frage am Rande: Steht das auch irgendwo im Gesetz bzw. gibt es diesbezüglich Urteile?
Viele Grüße
Olmeca