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Meine Frage betrifft die Kündigung eines Tiefgaragenstellplatzes. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde ich mein abgemeldetes Auto, das auf dem TG-Stellplatz steht, entfernen lassen und dann bis auf Weiteres keinen Stellplatz mehr benötigen.
Gibt es für den Stellplatz eine besondere (kürzere) Kündigungsfrist oder wäre sie "identisch" mit einer Wohnungs-Kündigung?
Es wurde kein separater Vertrag betreffend den TG-Stellplatz gemacht, sondern es steht im Mietvertrag einfach "incl.TG". Der Preis für den Stellplatz ist aber schon bekannt und auf Abrechnungen separat ausgewiesen, nur eben nicht im eigentlichen Mietvertrag.
Für sachdienliche Hinweise besten Dank im Voraus.
MfG.
S.