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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Frage betrifft die Kündigung eines Tiefgaragenstellplatzes. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde ich mein abgemeldetes Auto, das auf dem TG-Stellplatz steht, entfernen lassen und dann bis auf Weiteres keinen Stellplatz mehr benötigen.
Gibt es für den Stellplatz eine besondere (kürzere) Kündigungsfrist oder wäre sie "identisch" mit einer Wohnungs-Kündigung?
Es wurde kein separater Vertrag betreffend den TG-Stellplatz gemacht, sondern es steht im Mietvertrag einfach "incl.TG". Der Preis für den Stellplatz ist aber schon bekannt und auf Abrechnungen separat ausgewiesen, nur eben nicht im eigentlichen Mietvertrag.
Für sachdienliche Hinweise besten Dank im Voraus.

MfG.
S.

1 Kommentar zu „Tiefgaragen-Stellplatz (Kündigung)”

tenant61 Experte!

. es gibt gar keine kündigungsfrist, denn du kannst den stellplatz nicht kündigen. wohnung und stellplatz bilden vertraglich eine einheit (das wäre übrigens selbst dann der fall, wenn über den stellplatz ein separater vertrag geschlossen wäre). eine teilkündigung ist für beide seiten ausgeschlossen.

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