Susanne
Der Vermieter muss nichts zahlen etc. Das Recht, auf Eigenbedarf zu kündigen ergibt sich daraus, dass er der Eigentümer ist.
Die Gefahr der Kündigung durch den Vermieter kann man nur durch vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht vermeiden.
Auch bei 3 Kindern kann man sich nicht auf die Härteklausel berufen, die besteht lediglich für gebrechliche Alte, die über 25 Jahre in einer Wohnung wohnen. Der Vermieter muss weder eine gleichwertige Wohnung stellen noch so lange warten, bis Ihr eine gefunden habt.
Die Kündigungsfrist in der schriftlichen Kündigung ist für Euch verbindlich und einzuhalten.
Lediglich wenn später auffällt, dass die Wohnung wieder vermietet wurde und sein Sohn doch nicht eingezogen ist, kann auf Schadenersatz geklagt werden.