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darkangelayu hat diese Frage gestellt
Hallo,

in der Wohnung über uns, hat während Renovierungsarbeiten ein Klemptner ein Rohr beschädigt und es kam zum Rohrbruch. Infolgedessen kam Wasser in unser Bad und unsere Küche. Soweit ich sehen kann wurden bisher nur die Wände bzw. Decken der beiden Räume in Mitleidenschaft gezogen, heißt in einer Ecke und in der Mitte der Decke beider Räume sind Wasserverläufe zu sehen (zwei Tage nach dem Rohrbruch). Wir wohnen in der Wohnung seit dem 1.12.09 und haben sie unrenoviert übernommen, aber in beiden Räumen die Decken und die Wände gestrichen. Der Klemptner hat in der Wohnung über uns, die im Moment leer steht, die kaputte Leitung ersetzt und es regnet bei uns nicht mehr rein. Jetzt haben wir Angst, dass sich Schimmel in beiden Räumen bildet. Wir lüften und heizen in beiden Räumen. Morgen kommt jemand von der Hausverwaltung und guckt sich den Schaden an. Meine Fragen an euch sind:
- lüften (Kippe oder ganz auf) und heizen in Ordnung oder mach ich was falsch?
- hab ich das Recht darauf, dass die Wände professionell getrocknet werden?
- meine Freundin ist allergisch gegen Schimmelpilz - enstehen dadurch irgendwelche besonderen Umstände?
- falls der Vermeiter sagt, dass die Wände nicht nass genug sind, um sie maschinell zu trocknen, müsste ich ja lüften und/oder heizen - beim Heizen enstehen ja extra Kosten, bezahlt mir die irgend wer?

Danke für die Antworten!

4 Kommentare zu „Rohrbruch - Folgen und Ansprüche”

edy Experte! 28.03.2010 23:25

Hallo darkangelayu,
Ich bin der Meinung,die Reihe der Verant-
wortlichen ist :
1. die Heizungs/Wasserinst.-Firma
2.der Vermieter

Der Vermieter oder der Inst. können ein Gasheizgebläse
auf ihre Kosten aufstellen.Wenn es ein ordentlicher VM ist,dann wird
ihm klar sein, das Schimmelvermeidung die
billigste Möglichkeit ist.
Eure entstandenen Schäden sollte die
Versicherung des Installateurs oder die des
VM übernehmen.
lg
edy

darkangelayu 29.03.2010 14:05

Erstmal vielen Dank für deine Antwort edy. Heute müsste eigentlich jemand kommen und sich die Sache ansehen. Werde gucken was dann kommt, vielleicht haben wir Glück und die Sache erledigt sich auf eine angenehme Weise ohne Nachboren und Bestehen auf irgendwas.

Gruß,

dark

deit81 03.04.2010 13:26

Hi darkangel.

Gebe hier edy vollkommen Recht. Hier muss in erster Linie die Heizungsfirma für den Schaden aufkommen. Die Klärung der Angelegenheit würde ich hier aber komplett auf den Vermieter übetragen und in der Zwischenzeit die Miete mindern. Klick Dich am Besten mal durch paar Webseiten um nach einer Quote für eine Mietkürzung zu suchen. Hab mal nach ner neuen Mietminderungstabelle von 2010 gesucht und bin auf die Webseite gestoßen.

http://www.mietminderung-tipps.de

Nach einer Mietkürzung wird der Vermieter sicherlich alles daransetzen um die Sache mit der Firma zu klären.

Viele Grüße und vorab frohe Ostern :)

Deit81

deit81 03.04.2010 13:31

Achja und wegen lüften:

Die Wohnung bei geschlossenen Fenstern aufheizen. (Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen) Ist die Luft dann ordentlich erhitzt, alle Fenster öffnen und gegen trockenere Luft von draussen austauschen. Auch wenn es draussen neblig ist oder regnet, trotzdem Stoßlüften. Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit transportieren. Im Anschluss erhitzt ihr dann die Luft wieder mit heizen. Die Feuchtigkeit der Wände kann dann wieder von der wärmeren Luft aufgenommen werden...dann wieder stoßlüften usw.

Hoffe ich hab es halbwegs verständlich rübergebracht :)

Die Kosten für das Heizen holst Du dir eben durch eine Mietmkürzung wieder, wie bereits im Posting vorher erklärt...

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