Gast
hallo,
kann es vielleicht sein, das die Stadt Ihr "Vorkaufsrecht" in Anspruch nehmen möchte ? Bei jedem Immobilienverkauf muss die Gemeinde nämlich eine Erklärung abgeben, wonach sie kein Vorkaufsrecht an dem Grundstück geltend machen wird..
Der Fall den Sie geschildert haben, kenn ich so nicht, fragen Sie am besten nochmals bei der Stadt/Gemeinde nach, ob es sich um das "normale" Vorkaufsrecht handelt.
Gruß