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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zahlungszeitpunkt

Wann Sie welche Rechnung als Werbungskosten geltend machen dürfen, bestimmt sich nach dem Zu- und Abflussprinzip.

Haben Sie beispielsweise einen Besen für den Hausmeister gekauft und bar bezahlt, gehört der Beleg dafür zur Steuererklärung für das Jahr, in dem Sie dem Verkäufer das Geld für den Besen übergeben haben.

Zahlen Sie per Scheck, kommt es darauf an, wann Sie den Scheck übergeben haben. Zahlen Sie per Überweisung, ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem Sie den Überweisungsträger Ihrer Bank übergeben.

Quelle:www.vermieternetz.de
Stichwörter: zahlungszeitpunkt

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