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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

als ich 2003 in die Wohnung gezogen bin , war der Türknauf der Haustür bereits nicht mehr 100 %. Ich hatte das in der Mietzeit auch mehrmals den Vermietern mitgeteilt. Nun mußte ich die Wohnung aus finanziellen Gründen kündigen ( Scheidung/Trennung) . Ich mußte kompl in allen Räumen Tapeten abreißen, Fußleisten lackieren, Fenster putzen und so weiter.
Noch während der Mietzeit wurde im Bad eine neue Duschkabine seitens des Vermieters eingebaut, da die alte defekt war.

Nun wollen die Vermieter von mir die Kosten der Duschkabine von meiner Kaution einbehalten, den kompletten Kaufpreis und es wird nun auf einmal auch eine defekte Haustür reklamiert, die sie ebenfalls kompl erneuern wollen und auch dafür die Kosten von der kaution, bzw von mir erstattet haben.
An der Haustür war ein Riss unterhalb des Türknaufes vorhanden. Dieser war schon bei unserem Einzug. Ich hatte die Vermieter darufhin mehrmals angesprochen, das der Knauf immer locker sei. Keine Reaktion.
Und nun , wie gesagt, haben sie wohl schon eine neue Haustür gekauft ( da handelt es sich ja mal nicht nur um eben 100 € ) und wollen von mir zumnidest die Hälfte der Kosten erstattet haben.

Ist das alles so rechtens? Oder komme ich um einen Anwalt nicht drumherum?

Gruß
Jens

0 Kommentare zu „defekte Haustür.darf vermieter Kaution einbehalten?”

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