Susanne 19.01.2009 19:51
Dass Du Deine Wohnung gekündigt hast, ohne dass die andere frei war ist schon Dein Problem!
Narija 20.01.2009 12:10
Blieb mir ja nichts anderes übrig. Sonst hätte ich ja doppelt Miete gezahlt, wenn die andere frei gewesen wäre. Und die Wohnung sollte ja auch im Dezember frei werden.
Susanne 20.01.2009 12:59
Das siehst Du falsch. Das Mietrecht ist umständlich, schon durch eine falsche Formulierung kann die Kündigung gegen die Mieterin nicht rechtskräftig sein.
Grundsätzlich kündigt man ja seine eigene Wohnung erst, wenn man z.B. einen neuen Mietvertrag hat. Du hast als Freundin schon mal gar keine Ansprüche, wenn Du mit den Eltern Deines Freundes oder mit Deinem Freund über die Wohnverhältnisse keinen Mietvertrag machst. (Wenn die Beziehung nicht funktioniert kann er Dich von Heute auf Morgen vor die Tür setzen).
Nur aufgrund eines gültigen Mietvertrages hat man Ansprüche, aber dann auch nur gegen den Vermieter.
Weiterhin hat die Mieterin auch die Einspruchsfrist eingehalten, ob sie aus Kulanz oder anderen Gründen die Wohnung räumt etc. ist alles Sache der Vermieter.
Wenn die Eltern Deines Freundes Dir sicher zugesagt haben zu einem bestimmten Datum die Wohnung zu bekommen dann kannst Du den Eltern Deines Freundes die Hotelrechnung in Zahlung stellen !!!