Susanne
Ist es Dein Garten, weil Du ihn mitgemietet hast, kannst Du es ihm verbieten. Wenn der Garten Dir lt. Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen wird kannst Du nichts machen.
Jarjar
Schade... genau das wollte ich eigentlich nicht hören <!-- s --><!-- s -->
Und wie groß darf er es bauen? Ab wann braucht er eine Baugenehmigung?
Susanne
Was weiß ich- das hat nichts mehr mit Mietrecht zu tun!