Susanne
Nein, ist nicht korrekt, alle Kosten für Gewerbe müssen vorher abgezogen werden, bevor auf Mietwohnungen umgelegt wird.
walkon75
Hallo Susanne,
vielen lieben dank für die schnelle Antwort auf meine Fragen.
In meiner Nebenkostenabrechnung werden folgende Kosten als Betriebskosten genannt und umgelegt (Betriebskosten sind alle in meinem Mietvertrag aufgeführt):
1) Gebäudeversicherung (Kosten wurden auf Wohnfläche anteilsmäßig umgelegt, welche Kosten auf die Gewerbefläche entfallen ist nicht zu erkennen...
2) Haftpflichtversicherung (der Betrag für die Haftpflichtversicherung wird inkl. USt. genannt. Diese Gesamtsumme wurde gemäß Verteilerschlüssel nach Wohnfläche verteilt. Als anteilmäßiger Gewerbebetrag wird gesagt dass vom Nettobetrag (!??) der Haftpflichtversicherung dieser Betrag anteilig den Gewerbeeinheiten berechnet wird...
3) Allgemeinstrom (nur verteilt auf die Wohnfläche)
4) Müllabfuhr (anteilmäßig umgelegt nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche)
5) Straßenreinigung (anteilmäßig umgelegt nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche)
6) Hausreinigung (verteilt nach Wohneinheiten die sich aus wohn- und Gewerbeinheiten zusammensetzen)
7)Hausmeister (verteilt nach Wohneinheiten die sich aus wohn- und Gewerbeinheiten zusammensetzen)
<!-- s --><!-- s -->Niederschlagswasser (anteilmäßig umgelegt nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche)
9) Breitbandkabel (verteilt nach Wohneinheiten die sich aus wohn- und Gewerbeeinheiten zusammensetzen
10)Grundsteuer B (anteilmäßig umgelegt nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche)
11) Heizkosten+Wasserabrechnung (gemäß einzelabrechnung Fremdfirma)
Ich habe die verschiedenen Arten der Verteilerschlüssel zu den jeweiligen Betriebskosten in Klammern dazugefügt und wäre interessant zu wissen ob das Umlageverfahren so in Ordnung ist.
Meine Fragen daher:
Außer bei der Haftpflichtversicherung (obwohl ich auch dort die Verteilung nicht nachvollziehen kann) bei der ausnahmsweise die Kosten Gewerbe/Wohnfläche getrennt ausgewiesen werden, findet zwischen Gewerbe und Wohnfläche ansonsten keine Trennung statt.
1)
Insbesondere verstehe ich nicht wieso zu den Positionen 1 und 3 die Kosten nur auf die Quadratmeterzahl der Wohnfläche umgerechnet werden. Auch diese beiden Position müsste auch auf die Gewerbefläche umverlegt werden oder?
Oder werde diese Kosten dem Gewerbetreibenden extra berechnet?
2)
Ist es korrekt das die Positionen 5 und 8, anteilmäßig umgelegt werden nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, also keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche gemacht wird. Straßenreinigung, Niederschlagswasser nicht für Gewerbefläche teurer?
3) Zu der Grundsteuer denke ich habe ich deine vorherige Antwort so verstanden, dass gerade hier die Kosten der Grundsteuer nicht anteilmäßig nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt umgelegt werden dürften. Es ist nicht korrekt, dass keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche gemacht wird!
Die umlage der anderen Positionen dürften meines Erachtens der gewählte Verteilerschlüssel korrekt sein, aber bin auch da für jede Anmerkung dankbar.
Nochmals vielen dank im voraus und "Frohe Pfingsten"
lieben gruß
walkon75
Rano
2) Haftpflichtversicherung (der Betrag für die Haftpflichtversicherung wird inkl. USt. genannt. Diese Gesamtsumme wurde gemäß Verteilerschlüssel nach Wohnfläche verteilt. Als anteilmäßiger Gewerbebetrag wird gesagt dass vom Nettobetrag (!??) der Haftpflichtversicherung dieser Betrag anteilig den Gewerbeeinheiten berechnet wird...[/quote:ae5b8]
Die Versicherung ist nicht mit USt, sondern mit Vers.-Steuer belegt.
10)Grundsteuer B (anteilmäßig umgelegt nach Quadratmeterzahl Gesamtobjekt, keine Trennung zwischen Kosten Gewerbe-Wohnfläche)[/quote:ae5b8]
Ich muss einräumen, dass ich von der Thematik noch keine Kenntnis hatte. Allerdings fällt mir dazu ein, dass sich die Grundsteuer aus dem Gebäudewert berechnet und es dazu unerheblich ist, ob ein Gewerbe vorhanden ist, oder nicht.
Man gebe mir den Denkanstoss, WARUM hier Gewerbe und Wohnung getrennt sein soll.
Gruß
Ralph
walkon75
In Sachen Grundsteuer sind die Beträge von Wohnflächen bzw. Gewerbefläche verschieden hoch. Die Grundsteuer für Gewerbeflächen ist teurer und so besagt ein Frankfurter Urteil
"
Bei Nebenkostenabrechnungen in gemischt genutzten Gebäuden muß der Vermieter grundsätzlich eine Aufteilung der Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbefläche vornehmen.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (2 / 11 S 55/97) schafft klare Grundsätze für die immer wiederkehrenden Probleme bei Nebenkostenabrechnungen, wenn Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus zusammen abgerechnet werden sollen.
Nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts dürfen bei einem gemischt genutzten Gebäude die Wohnraummieter nicht mit Kosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung in diesem Haus entstehen"
Stammt aus dem Forumsecke Urteile dieser Seite.... <!-- s --><!-- s --> Vielen Dank dafür...Also hier hast du den Denkanstoß...
Nun möchte ich aberr wieder Antworten auf meine Fragen...:O)
Lieben gruß
walkon75
Susanne
Was Du willst ist eine Prüfung Deiner NK-Abrechnung. Dazu ist das Forum nicht da!
Der_Mario
Wir können Deine NKA hier schlecht auf ihre Korrektheit prüfen.
Wenn Du Zweifel hast, wäre es sinnvoll, sie Deinem örtlichen Mieterverein zur Überprüfung vorzulegen. Da kann man Dir auch eher sagen, ob die Aufteilung Wohn-/Gewerbefläche so korrekt ist.