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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und schönen guten Morgen!!

Ich sitze schon die ganze Nacht vorm PC, nur um mir eine einfache Frage zu beantworten. Google schickte mich -egal wie ich meine Stichwörter wähle- früher oder später immer wieder hier hin.
Und alleine hier in diesem Forum hab ich schon einige Zeit manuell gesucht... leider ohne Erfolg. Meine Frage scheint echt zu einfach zu sein, so dass noch keine Menschenseele darauf gekommen ist sowas zu Fragen

Aber nun zum Thema:

Ich wohne zur Miete bei einem Familienmitglied, welches kürzlich durch Erbschaft zu meinem Vermieter wurde. Ich habe im Erdgeschoss 1 grosses Zimmer, Küche und Bad. (Ich denke mal das nennt sich dann nicht abgeschlossene Wohnung, da der Flur von uns beiden genutzt werden muss um die jeweiligen Wohnungen zu erreichen.) Mein Vermieter wohnt im 1. Stock.
Für die Erfassung der Heizkosten hat er sich für die Anbringung dieser Verdunstungsdinger (richtiger Name vergessen) am Heizkörper selbst entschieden. Soweit sogut. Nun kommt aber ein Umstand hinzu der mich extrem stutzig macht:

Es wurden lediglich meine Heizkörper mit solchen Messvorrichtungen ausgestattet - er hat oben bei sich in der Wohnung KEINE angebracht.[/b:1b1b8]

Ich war in Mathe zwar nie ne grosse Leuchte, aber FEHLT dann nicht ein ganz wichtiger Wert der dann die Grundlage zur Heizkostenabrechnung darstellen soll? Die Rechnung kann doch nicht aufgehen, wenn nicht wirklich jeder (!) Heizkörper im Haus damit ausgestattet wird? Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?

Für Antworten bedanke mich schonmal herzlich im Voraus!!! Klasse wäre ein Link zu einem offiziellen Dokument, welches ich ausdrucken und meinem Vermieter vorlegen kann.

Gruß
Werner

4 Kommentare zu „einfache Grundsatzfrage zur Heizkostenerfassung”

Gast Experte!

Vielen Dank für den Tip mit der Heizkostenverordnung. Diese hatte ich mir schon angeschaut, aber anscheinend nicht genau genug. Ich kann mich jedenfalls nicht an Aussagen wie "Jeder Heizkörper muss ausgerüstet werden" erinnern. Ich schieb die Schuld jetzt aber einfach mal auf meine Augen die gerne mal Pause machen würden. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Ich werde mir dieses Dokument nochmal genauer zu Gemüte führen.

Danke nochmals!!

Gruß
Werner

Susanne Experte!

Hallo Werner,

natürlich steht dort nicht explizit "jeder Heizkörper muss ausgerüstet werden". Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten: entweder das Haus fällt unter die genannten Ausnahmen und muss nicht mit Messgeräten ausrüsten oder die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
Wenn mit Messgeräten ausgerüstet wird, um nach Verbrauch abzurechnen, müssen logischerweise [/b:9f994]alle Heizkörper diese Messgeräte haben.
Vielleicht fällt das Haus ja unter die Ausnahmen, "Deine" Heizkörper wurden aus welchen Gründen auch immer mit Messgeräten ausgerüstet, und trotzdem wird nicht nach Verbrauch abgerechnet!
Wie abgerechnet wird kannst aber nur Du sagen!!!

Gast Experte!

In einem Zweifamilienhaus wo der Vermieter mit im Haus wohnt, müssen nicht zwingend Ablesegeräte installliert werden.
Möglich, dass der verstorbene Vermieter dies gemacht hat in Ansinnen, dass seine Wohnung auch einmal von einer fremden Person bewohnt werden wird und man das dann nachrüsten kann.
Daher kann Ihr Verbrauch auch momentan noch nicht korrekt verbrauchsabhängig erfasst werden.

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