Susanne
Ganz klasse Dokument hierzu ist die Heizkostenverordnung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/heizkostenv/[/url:54890]
Und Du gehst recht in der Annahme, wenn in der Heizkostenabrechnung Verbrauchsabhängig abgerechnet wird, müssen alle Heizkörper mit den gleichen Messgeräten ausgestattet werden.
Gast
Vielen Dank für den Tip mit der Heizkostenverordnung. Diese hatte ich mir schon angeschaut, aber anscheinend nicht genau genug. Ich kann mich jedenfalls nicht an Aussagen wie "Jeder Heizkörper muss ausgerüstet werden" erinnern. Ich schieb die Schuld jetzt aber einfach mal auf meine Augen die gerne mal Pause machen würden. <!-- s --><!-- s -->
Ich werde mir dieses Dokument nochmal genauer zu Gemüte führen.
Danke nochmals!!
Gruß
Werner
Susanne
Hallo Werner,
natürlich steht dort nicht explizit "jeder Heizkörper muss ausgerüstet werden". Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten: entweder das Haus fällt unter die genannten Ausnahmen und muss nicht mit Messgeräten ausrüsten oder die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
Wenn mit Messgeräten ausgerüstet wird, um nach Verbrauch abzurechnen, müssen logischerweise [/b:9f994]alle Heizkörper diese Messgeräte haben.
Vielleicht fällt das Haus ja unter die Ausnahmen, "Deine" Heizkörper wurden aus welchen Gründen auch immer mit Messgeräten ausgerüstet, und trotzdem wird nicht nach Verbrauch abgerechnet!
Wie abgerechnet wird kannst aber nur Du sagen!!!
Gast
In einem Zweifamilienhaus wo der Vermieter mit im Haus wohnt, müssen nicht zwingend Ablesegeräte installliert werden.
Möglich, dass der verstorbene Vermieter dies gemacht hat in Ansinnen, dass seine Wohnung auch einmal von einer fremden Person bewohnt werden wird und man das dann nachrüsten kann.
Daher kann Ihr Verbrauch auch momentan noch nicht korrekt verbrauchsabhängig erfasst werden.