Gast hat diese Frage gestellt
Stürzt ein Baugerüst ein...
Stürzt ein Baugerüst ein weil es erkennbar weder an der Hauswand befestigt noch sonst gesichert war, haftet der Bauunternehmer für den Schaden - das kann auch gelten, wenn es ihm nicht gehört und er es nicht selbst aufgestellt hat; er ist auch dann verantwortlich, wenn er das Gerüst vor dem Einsturz als letzter benützt hat, denn er darf die Baustelle nicht in einem "verkehrsunsicheren Zustand" verlassen. Urteil des Oberlandesgerichts Köln
vom 6. Februar 1996 - 22 U 123/95