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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

Folgendes: wir wohnen seit Anfang 1999 in einem 12-Parteien Haus mit 11 verschiedenen Wohnungseigentümern. Die Wohnungen werden teilweise von den Eigentümern selbst bewohnt, teilweise sind sie vermietet. Nachdem der Vermieter die Wohnung jetzt wegen seines Unwillens, dringend anstehende Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, verkaufen will, droht uns die zwischengeschaltete Hausverwaltung jetzt schon mal vorab mit einer Eigenbedarfskündigung des mutmaßlichen Käufers
Meine Frage: Gilt dann, wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, die normale Kündigungsfrist von 6 Monaten (bei 7-jähriger Mietdauer) oder gibt es eventuell eine Sperrfrist von drei Jahren?

Merci
Jesses

1 Kommentar zu „Eigenbedarfskündigung könnte anstehen”

Susanne Experte!

Es gibt keine Sperrfrist, da es schon Eigentum ist. Sperrfristen gibt es nur, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden-dann gibt es auch ein Vorkaufsrecht des Mieters.

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